Rechenbeispiele aus Köln zeigen, wie teuer es wird – und auch, wie teuer es hätte werden können.
Ratsmehrheit gegen ErhöhungSo viel Grundsteuer zahlen Kölner 2025
Kölner Grundstücksbesitzer zahlen 2025 weniger Steuern, als die Stadtverwaltung es geplant hat. Die Kölner Kämmerin hatte einen Hebesatz von 515 Prozent für die neue Berechnung der Grundsteuer vorgeschlagen, eine Mehrheit im Rat aus den Fraktionen von Grünen, CDU, SPD, FDP und Volt wird am Donnerstag aber für niedrigere 475 Prozent stimmen. Damit bleiben die Steuereinnahmen insgesamt auf demselben Niveau wie bislang.
Die Kommunen können an ertragreichen Steuern nur die Grundsteuer und Gewerbesteuer selbst senken oder erhöhen. Deshalb werden sie genutzt, um notwendige Einnahmen zu generieren. 23 Millionen Euro wären es nach Plan der Stadtkämmerin für den Haushalt 2025/26 gewesen. Die Summe will der Rat nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ jetzt über außerplanmäßig hohe Gewinne des Stadtwerke-Konzerns gegenfinanzieren und dafür die Kölner Haushalte nicht zusätzlich belasten.
Trotzdem werden einzelne Kölner Eigentümer und Mieter, auf die Abgaben umgelegt werden können, höhere Grundsteuer zahlen müssen. Denn die Reform rechnet die Wertsteigerung von Grundstücken ab 2025 mit ein. Wer ein älteres Haus besitzt, zahlte bislang deutlich weniger als ein Neubaueigentümer, dessen Grundstück höher besteuert wurde. Besonders Altbaubesitzer zahlen also in den vielen Fällen künftig mehr.
Wie sich die Grundsteuer berechnet
Die Grundsteuer berechnet sich aus dem neuen Grundsteuerwert, der mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert wird. Den Grundsteuerwert können Eigentümer einem Bescheid des Finanzamts entnehmen. Die Steuermesszahl wird ebenfalls per Bescheid mitgeteilt und wurde mit der Reform auf 0,031 Prozent für Wohngrundstücke gesenkt, bei Nichtwohngrundstücken sind es 0,034 Prozent. Diese Senkung gleicht die neue, deutlich höhere Einschätzung des Grundsteuerwertes eines Grundstücks aus.
Stellt man den von der Stadtverwaltung geplanten Hebesatz dem von der Ratsmehrheit gewollten gegenüber, zeigt sich: Auf Kölnerinnen und Kölner hätten rund acht Prozent höhere Steuern zukommen können. Ein Beispielhaus aus dem Jahr 1979 mit einer Grundstücksfläche von 100 Quadratmetern und einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern zahlt nach Berechnungen der Redaktion 2025 Grundsteuern von 543,64 Euro. So will es die Ratsmehrheit. Sonst wären es 589,2 Euro gewesen.
Wie hoch der aufkommensneutrale Hebesatz ausfallen muss, um die bisherigen Steuereinnahmen trotz reformierter Berechnung zu decken, änderte sich bis zuletzt. Empfehlungen des Landes lagen im März noch bei 461 Prozent für Köln. Eigentümer legen nach wie vor Einspruch gegen die neue Festsetzung ihres Grundsteuerwerts ein. Das Finanzamt korrigiert die Werte einzelner Grundstücke also laufend nach unten, damit steigt die Steuerlast aller Kölner in Form des Hebesatzes, um insgesamt wieder das bisherige Niveau zu generieren. Die SPD forderte zuletzt in einem ersten Änderungsantrag den Satz von 470 Prozent, die Kämmerin nannte dem Finanzausschuss am Montag die jüngste Zahl von 475 Prozent, auf die sich nun politisch geeinigt wurde.