Köln – Sehr charmant sei das nicht, was nun folge, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in Saal 16 des Kölner Amtsgerichts zu der Angeklagten und fragte sie frei heraus: „Was haben Sie für eine Kleidergröße?“ Die ehrliche Antwort „54“ verwendete der Richter dann knallhart gegen die Beschuldigte; die hatte bei einem Modelabel für Übergrößen Kleidung bestellt und nicht bezahlt.
Die Kölner Staatsanwaltschaft warf der 61-Jährigen vor, beim Online-Shop der Marke „Ulla Popken“, die mit Damenmode in großen Größen wirbt, Kleider, Röcke, Pullover, Mantel und Hosen bestellt und an ihrer Wohnungstür vom Paketboten entgegengenommen zu haben, obgleich die Sozialhilfeempfängerin nie vorgehabt habe, die Waren zu bezahlen. Der Schaden beziffere sich auf 427 Euro.
Nachbarin soll Kleidung bestellt haben
Sie wüsste gar nicht, wie man im Internet etwas bestelle, sagte die Angeklagte. „Haben Sie denn einen Computer oder ein internetfähiges Handy?“, fragte der Richter. „Nein“, antwortete die Frau daraufhin und widersprach sich danach selbst. Sie würde ihren Internetanschluss nur dafür nutzen, mit dem Smartphone über die Plattform Facebook mit ihren Verwandten zu chatten. „Also können Sie ja doch mit dem Handy ins Internet“, bemerkte der Richter. Die Angeklagte berichtete, eine Nachbarin im Meschenicher Hochhaus habe die Waren bestellt und an ihre Adresse liefern lassen.
Die Frau und deren Kinder seien ständig bei ihr gewesen, hätten sie nach dem Tod ihres Mannes regelrecht belagert. „Sie tischen uns hier Märchen auf“, sagte der Richter. Nachermittlungen bei der Polizei hätten ergeben, dass in der Nachbarwohnung lediglich ein alleinstehender Mann lebe.
„Die Bestellungen passen auch zu Ihnen“, sagte der Richter der Angeklagten dann noch ins Gesicht und verurteilte sie zu 600 Euro Geldstrafe. „Das war jetzt ein teurer Spaß“, sagte der Richter. Auch hatte die 61-Jährige vor der Verhandlung eine Woche in Haft gesessen, nachdem sie auf vier Ladungen zum Gerichtstermin nicht reagiert hatte. Nach dem Urteil wurde sie wieder entlassen.