Rizin-ProzessGiftliste stammt laut Gutachterin von Angeklagter
Köln – Perplex war die Angestellte einer Zoohandlung in Nippes, als an einem Junimorgen des vorigen Jahres ein Kriminalbeamter auftauchte. Sie war gerade zurück aus dem dreiwöchigen Urlaub; in dieser Zeit hatte sie in den Fernsehnachrichten erfahren, dass in Chorweiler ein Mann festgenommen worden war unter dem dringenden Verdacht, einen Bombenanschlag geplant zu haben. Nicht im Entferntesten wäre ihr in den Sinn gekommen, dass sie irgendetwas damit zu tun haben könnte.
Das änderte sich nun: Der Polizist teilte ihr mit, der Mann habe einige Wochen zuvor in der Zoohandlung zusammen mit seiner Frau einen Zwerghamster zu einem Zweck gekauft, der in einem Zusammenhang mit dem Verdacht stehe.
Am Montag wurde die Angestellte im „Rizinbomber-Prozess“ vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf befragt. Angeklagt sind der Tunesier Sief Allah H. (31) und seine deutsche Frau Yasmin H. (43). Von Herbst 2017 an sollen sie ein islamistisches Attentat mit dem Biokampfstoff Rizin vorbereitet haben. Die Bundesstaatsanwaltschaft nimmt an, um die Wirkung des Gifts zu erproben, hätten sie es jenem Hamster aufgetragen. Das Tier überlebte jedoch.
Akzentfreies Hochdeutsch
Der Verkauf ist mit einem Kassenzettel vom 24. Mai 2018 belegt. Doch die 51-jährige Angestellte konnte sich nur grob an die Kundschaft erinnern. Die Frau habe sie für eine Ausländerin gehalten, weil sie ein Kopftuch und „gewandartige“ Kleidung getragen habe; allerdings habe sie akzentfreies Hochdeutsch gesprochen. Mit ihrem Mann habe sie sich auf Englisch oder in einer anderen Sprache verständigt. Waren es Sief Allah H. und Yasmin H.? Im weiträumigen Gerichtssaal vermochte die Zeugin die beiden nicht als die Kunden von damals zu identifizieren. Zu jenem Zeitpunkt war Yasmin H. hochschwanger; daran konnte sich die Verkäuferin überhaupt nicht erinnern.
Das könnte Sie auch interessieren:
Belastet wurde die Angeklagte von der Aussage einer Schriftsachverständigen des Bundeskriminalamts. Mit hoher Wahrscheinlichkeit konnte sie Yasmin H. als Schreiberin einen Zettel zuordnen, auf dem handschriftlich Namen von Pflanzen und Wirkstoffen notiert sind, die für Menschen – je nach Dosierung – schädlich oder gar tödlich sind, von Blausäure und Brechnuss über Frostschutzmittel und Bittermandel bis zu Eisenhut und Strychnin. Zu bewerten hatte die Gutachterin auch eine auf einen Flyer notierte Nummer, unter der Rizinussamen bestellt wurden. Dass die Schrift von Yasmin H. stammt, lässt sich nach den Worten der Expertin aber nur mit „leichter Wahrscheinlichkeit“ sagen. Der Prozess geht am 1. Oktober weiter.