Wer als Mieter zu viel für Nebenkosten gezahlt hatte, wartete vergebens auf Erstattung. Jetzt schaltete sich ein betroffener Anwalt ein.
„Das grenzte oft an Betrug“Vonovia verpasst Auszahlung von Guthaben an Mieter im Bayenthaler Wohnpark – Anwalt greift ein
Burkhardt Krems lebt mit Unterbrechungen seit rund 45 Jahren im Wohnpark Bayenthal und er wohnt sehr gerne hier. Anfang des vergangenen Jahres übernahm die Deutsche Invest Immobilien GmbH den Häuserkomplex mit 630 Wohnungen zwischen Goltsteinstraße und Alteburger Straße und Krems ist froh, die vorherige Eigentümerin, die Vonovia, als Vermieterin los zu sein.
Nebenkostenvorauszahlungen führten zu Mieterguthaben bei Vonovia
Mit der hatte der Rechtsanwalt und Rechts- und Verwaltungswissenschaftler viel Ärger wegen der Nebenkostenabrechnungen. „Das grenzte oft an Betrug“, meint der 79-Jährige. Auch im Zusammenhang mit der letzten Nebenkostenabrechnung für 2021, für die noch die Vonovia zuständig ist, kritisiert er den Immobilien-Riesen.
„Da die Vonovia immer sehr ‚großzügige‘ Nebenkostenvorauszahlungen angesetzt hat, ergaben sich bei vielen Mietern Guthaben“, sagt Krems. Die Abrechnungen seien im September 2022 bei den Mietern des Wohnparks eingegangen, die etwaigen Guthaben dagegen nicht. „Nur wer sich meldete, konnte hoffen, es zu erhalten.“
Das ist nicht korrekt, findet Krems, denn es stelle sich ja die Frage, was in all den Fällen geschehe, in denen Mieter sich nicht melden und die Auszahlung verlangen? „Wer beruflich gestresst, doppelt belastet durch Beruf und Familie oder sonst schon mit genügend Arbeit belastet ist, wird vielleicht gar nicht merken, dass ihm hier übel mitgespielt wird“, meint Krems. Deshalb sollte das Guthaben automatisch überwiesen werden. Da das Mietverhältnis beendet ist, hätte die ehemalige Vermieterin auf der Abrechnung auch darauf hinweisen sollen, dass Mieter, falls sich ihre Bankverbindung geändert hat, dies dem Unternehmen mitteilen sollen „Das wäre die korrekte Vorgehensweise“, sagt Hans Jörg Depel vom Mieterverein Köln.
Auch Mieterverein mahnt falsches Vorgehen an
Auf Nachfrage dieser Zeitung erläutert die Vonovia, dass sie in ihrem System die Auszahlung vorbereite, wenn bei einer Nebenkostenabrechnung auf einem beendeten Mietvertrag ein Guthaben entstehe. „In Einzelfällen ist es leider vorgekommen, dass diese Vorbereitung nicht ordnungsgemäß gegriffen hat. Betroffene Mieter werden nun kurzfristig angesprochen und etwaige Guthaben zur Auszahlung gebracht. Wir können uns hier für diese Unannehmlichkeiten nur entschuldigen“, erklärt Vonovia-Sprecherin Bettina Benner.
Auch in den Vorjahren – die Vonovia hatte den Wohnpark 2016 übernommen – lag Krems im Clinch mit dem Unternehmen wegen der Nebenkostenabrechnungen. „Zum Beispiel wurden die Gartenarbeiten für die Pflege der großen Grünanlage des Wohnparks auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Das ist nicht zulässig, da diese Anlage nicht nur von den Mietern genutzt wird, sondern öffentlich zugänglich ist. Dazu gibt es auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016“, so der Anwalt.
Öffentlich nutzbar oder nicht? Ärger wegen Gartenarbeiten
Dieses Urteil bezieht sich nicht auf den Wohnpark Bayenthal und die Vonovia betont, dass die Umlage der Kosten für Gartenarbeiten rechtmäßig sei, da die Grünanlage nicht öffentlich gewidmet sei. Zudem stellte sie nach Beschwerden Schilder auf, die auf das Privatgrundstück hinweisen. Krems hält dagegen, dass viele Nicht-Mieter die Wege durch den Park nutzten, um zum Supermarkt zu kommen, den Spielplatz zu benutzen oder um sich zu erholen.
„Zudem gab es bis 2017 in der Anlage eine städtische Kita. Natürlich waren die Eltern, die ihre Kinder brachten, nicht alles Mieter“, sagt er. „Das ist in der Tat ein strittiger Fall“, meint dazu Depel. Auch zu hohe Energiekosten seien den Mietern über Jahre immer wieder in Rechnung gestellt worden, so Krems. Die Vonovia bestreitet dies. Krems hatte seine Nebenkostenvorauszahlungen entsprechend seiner Kritikpunkte gekürzt. „Ich habe zwar Mahnungen bekommen, aber dabei blieb es. Geklagt hat die Vonovia nicht“, sagt er.
Einige Mieter hätten es ähnlich wie er gehandhabt, berichtet er. Für Krems ein Hinweis darauf, dass die Vonovia es nicht habe auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen wollen. Auch intransparente Posten und für ihn unerklärliche Verteuerungen auf der Nebenkostenabrechnung der Vonovia kritisiert er. „Beschwerden dieser Art kommen oft bei uns an. Was es bei der Vonovia oft schwermacht mit den Nebenkostenabrechnungen, sind die vielen Tochterfirmen, die sie als Dienstleister beschäftigt. Es ist in jedem Fall ratsam, Nebenkostenabrechnungen aufmerksam zu kontrollieren“, betont Depel vom Mieterverein Köln.
Krems hofft auf weniger Schwierigkeiten mit dem neuen Eigentümer. Generell sieht er den Gesetzgeber in der Pflicht, den Mieterverein oder die städtischen Wohnungsaufsichten mit dem Recht auszustatten, als Verband klagen und so höchstrichterliche Urteile erwirken zu können bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. „Sonst hat man immer mal wieder Einzelurteile, die das System aber nicht verändern“, meint der 79-Jährige.