Nächste Runde im Streit um den CDU-Bundestagskandidaten im Südwesten: Daniel Otte will, dass die Partei sich gegen ein Urteil wehrt.
Dauer-Streit in Kölner CDUOtte fordert Vorstand auf, Urteil des Parteigerichts anzufechten
Daniel Otte hat laut eigener Aussage den geschäftsführenden Vorstand der Kölner CDU aufgefordert, gegen das Urteil des Kreisparteigerichts zur Aufstellungsversammlung im Wahlkreis II im Südwesten Beschwerde einzulegen. Das teilte Otte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit.
Wie berichtet, hatte sich Otte Ende September gegen drei andere Kandidaten für die nächste Bundestagswahl durchgesetzt, doch das Kreisparteigericht hatte seine Wahl für ungültig erklärt und eine neue Wahl gefordert. Der Grund für das Urteil soll sein, dass mehrere Mitglieder sich an dem Abend per Reisepass als wahlberechtigt für den Wahlkreis legitimieren wollten, was aber nicht erlaubt sein soll. Offenbar wurde es manchen Mitgliedern erlaubt, anderen aber nicht.
Neue Versammlung geplant
Otte sagte: „Das Urteil ist in der Sache falsch.“ Laut seiner Aussage stützt ein auf Wahlrecht spezialisierter Anwalt seine Meinung. Otte spricht davon, dass „prozessuale Grundsätze“ verletzt worden seien. CDU-Kreisgeschäftsführer Bastian Ebel wollte sich dazu nicht äußern.
Seiner Aussage nach will die Partei die Wahl am 25. November im Gürzenich nachholen lassen, den Termin muss demnach aber der Vorstand am Montag noch bestätigen. Otte bezweifelte, dass vor dem 13. Dezember eine neue Wahl erlaubt sei, weil das Urteil des Gerichts noch nicht rechtskräftig sei.
Wirtschaftsanwalt Otte hatte sich unter anderem gegen die Vizechefin des Kölner CDU-Kreisverbandes, Janina Jänsch, und in der Stichwahl mit zwölf Stimmen Vorsprung gegen Andreas Bohl durchgesetzt. Zuletzt haben die Grünen den Wahlkreis gewonnen. (mhe)