Haustiere verboten?Diese Regeln gelten in Kölner Genossenschaftswohnungen
Köln – Gerade in Pandemie-Zeiten können Vierbeiner treue Begleiter sein. Etwa bei den Schulaufgaben. Während des Distanzunterrichts eine schnurrende Katze auf dem Schoß zu haben, spendete vielen Schülern Trost. Auch Erwachsene fühlen sich mit einem Haustier in der Nähe nicht mehr so einsam. Doch nicht jede und jeder darf in seiner Wohnung ein Tier halten.
Kleintierhaltung ist erlaubt
So sei bei einigen Kölner Wohngenossenschaften eine Tierhaltung ausgeschlossen. Oder die Haltung sei auf eine einsame Katze beschränkt, statt zwei Tiere zu erlauben, schreibt eine Mieterin aus dem Kölner Süden an diese Zeitung. Vor allem in Zeiten, in denen die Tierheime aufgrund der Pandemie überfüllt seien und dringend Unterkünfte für Tiere gesucht würden, sei das nicht nachvollziehbar, moniert sie. Auf vier Anfragen bei Kölner Wohnungsbaugenossenschaften reagierten zwei mit einer schriftlichen Stellungnahme, aus denen hervorgeht, dass es tatsächlich Einschränkungen gibt, ein generelles Tierhaltungsverbot aber nicht.
Die Kleintierhaltung von Hamstern oder Meerschweinchen indes ist erlaubt. „Bezüglich des Themas Tierhaltung haben Vermieter sehr unterschiedliche Vorstellungen und daher sind auch unterschiedliche Regelungen in den Mietverträgen enthalten“, erklärt Stefan Hofius vom Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eG.
Ähnliches findet sich auf der Internetseite der Kölner Wohnungsgenossenschaft, wo online ein Antrag für eine Katze oder einen Hund heruntergeladen werden kann. Bei Hunden beziehen sich die Genossenschaften auf eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Alle Bewohner befragen
Melden Mieter den Wunsch an, einen Hund zu halten, muss der Vermieter alle Hausbewohner befragen, ob schwerwiegende Gründe dagegen sprechen, etwa Allergien. „Sofern nur ein Mieter damit Probleme hat, muss der Vermieter den Antrag auf Hundehaltung im Interesse aller Hausbewohner ablehnen“, sagt Hofius – eine Aussage, die sich mit der der Kölner Wohnungsgenossenschaft auf deren Homepage deckt: Wenn die Hausbewohner kein Problem mit einer Hundehaltung haben, dann hat die Verwaltung es auch nicht. Die Genehmigung gilt aber tatsächlich nur für einen Hund. Wenn er stirbt, muss für einen Nachfolger ein neuer Antrag gestellt werden. Ähnliche Vorschriften gelten bei der GAG Immobilien AG. Auch hier ist die Haltung von Kleintieren grundsätzlich erlaubt, wobei bei der GAG auch Katzen unter Kleintiere fallen, deren Haltung allerdings einer Genehmigung bedarf. „Ausgenommen von einer Genehmigung sind selbstverständlich Exoten, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen“, ergänzt GAG-Pressesprecher Jörg Fleischer. Überall Tabu sind Kampfhunde.
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„So schön ein tierischer Begleiter für die eine oder den anderen sein mag, so sehr können sich Menschen in der Nachbarschaft davon gestört oder belästigt fühlen. Und das friedliche, störungsfreie Zusammenleben hat für uns in diesem Fall höhere Priorität als der nachvollziehbare Wunsch nach einem Tier als Begleitung“, erklärt Fleischer.
In diesem Jahr habe es bereits 113 Anfragen zur Erlaubnis, ein Tier zu halten gegeben – und 86 Beschwerden im Zusammenhang mit Tierhaltung. Nicht für jeden ist das Tier eben des Menschen bester Freund.