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Parkstadt SüdKölner Planungen gehen trotz Urteil des Verwaltungsgerichts weiter

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Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Kölns Vorzeigeprojekt „Parkstadt Süd“ gestoppt.

Köln – Der Liegenschaftsausschuss des Stadtrats hat beschlossen, für das Areal der Parkstadt Süd ein „Besonderes Vorkaufsrecht“ in Kraft zu setzen. Die Stadtverwaltung hatte die Maßnahme als unmittelbare Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angekündigt, mit dem die Sanierungssatzung für die südliche Innenstadterweiterung für ungültig erklärt wurde.

Die neue Regelung garantiert der Stadt, dass keine Grundstücksverkäufe auf dem Gelände rund um den Großmarkt erfolgen, die sie nicht will. Käme eine Immobilie auf den Markt, könnte die Stadt ihr Vorkaufsrecht nutzen.

Die Stadtverwaltung teilte am Freitag mit, dass sie auch nach dem für sie ungünstigen Urteil weiter „mit Hochdruck“ an dem Vorzeigeprojekt arbeite. Auf der Grundlage des erarbeiteten Rahmenplans sollen bis Ende des Jahres detaillierte Teil-Bebauungspläne aufgestellt werden.

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