SchmerzensgeldPraxishelferin setzte Spritze falsch

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Köln – Für Dora G., die sich häufig abgeschlagen und schlapp fühlte, war Ferinject die Lösung. Das Arzneimittel enthält Eisen, an dem es ihrem Körper mangelte, und behebt die Blutarmut. Immer wieder suchte die heute 44 Jahre alte leitende Angestellte ihren Hausarzt, den Internisten Dr. Bodo K. (49, Namen geändert) in dessen Praxis in Sülz auf und ließ sich das Präparat spritzen. Mit der gewünschten Wirkung, bis der 9. Januar 2012 kam. Was damals geschah, führte zum Prozess vor dem Amtsgericht. Zwar stellte die Richterin das Verfahren um fahrlässige Körperverletzung ein, allerdings mit der Auflage, dass der Mediziner der ehemaligen Patientin, die jedes Vertrauen in ihn verloren hat, 12 500 Euro Schmerzensgeld zahlt.
Vene verfehlt
An jenem Tag hatte sich Praxishelferin Viola S., die mit angeklagt war, um die Patientin gekümmert. Nach ihrer Aussage rief sie zuvor ihren abwesenden Chef an, um sich zu versichern, dass sie die Spritze setzen dürfe. Ohne es zu merken, verfehlte sie die Vene oder traf sie nur halb, jedenfalls floss ein Teil des Präparats unter die Haut. Später entstand eine Schwellung, Schmerzen stellten sich ein, der Oberarm begann sich großflächig zu verfärben. Dora G. kehrte nicht nur einmal beunruhigt in die Praxis zurück, äußerte gegenüber Dr. K. wegen ihrer anhaltenden Erschöpftheit sogar den Verdacht, Ferinject könne nicht in die Blutbahn geflossen sein. Doch der Arzt habe abgewiegelt und die schmerzende, blutunterlaufene Schwellung zu einem vorübergehenden Phänomen erklärt. Zwar zogen sich die Schmerzen, sofern Dora G. den Arm nicht stärker belastete, im Laufe der Zeit zurück, doch der große, unregelmäßig geformte Fleck ist bis heute geblieben.
Dr. K.s Anwalt Karl-Christoph Bode räumte für seinen Mandanten den Anklagevorwurf rückhaltlos ein: Dieser habe seine Pflicht grob verletzt, denn die Auszubildende hätte die Spritze nur unter seiner Aufsicht setzen dürfen. „Der Fehler ist schlichtweg unerträglich.“ Als Konsequenz daraus gebe Dr. K. seither alle Spritzen persönlich oder sei im Raum, wenn jemand anders eine intravenöse Injektion vornehme. So ist es ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Dr. K. entschuldigte sich mit Handschlag bei Dora G.; die Arzthelferin, die inzwischen ihre Ausbildung abgeschlossen hat und gegen die das Verfahren ohne Auflage eingestellt wurde, bat ebenfalls um Verzeihung.
Dora G. nahm die Entschuldigungen an, blieb allerdings bei ihrer Kritik, die sie nach dem Prozess wiederholte: Hätte der Internist sie rechtzeitig über das Problem aufgeklärt, hätte sie sich zeitnah ein Mittel, das die Wirkungen von Ferinject neutralisiert, spritzen lassen können. Das Präparat sei zwar auf dem deutschen Markt nicht zugelassen, „ich wäre aber sofort nach Paris gefahren“.