SessionsauftaktStadt Köln verhängt Lkw-Fahrverbot für den 11.11.
Köln – Um die Sicherheit für die Feiernden zu erhöhen, verhängt die Stadt Köln auch in diesem Jahr am Tag der Sessionseröffnung für die Kölner Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot. Das Verbot wird für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ausgesprochen und gilt von Montag, 11. November 2019, 10 Uhr, bis Dienstag, 12. November 2019, 2 Uhr.
Das Fahrverbot erfasst den Bereich innerhalb folgender Straßen: Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße. Die Einfahrt in den Bereich ist über die Deutzer Brücke und Severinsbrücke nicht möglich. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst. Die Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.
Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot können beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, bis spätestens 8. November 2019, 12 Uhr, beantragt werden. Einen entsprechenden Antragsvordruck hat die Stadt Köln auf ihren Internetseiten veröffentlicht. (ken)