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3850 Fahrrad-LeichenSchrottrad-Entfernung wird für die Stadt Köln zur Mammutaufgabe

Lesezeit 2 Minuten

„Vermuteter Abfall“: mit gelben Verwarnzetteln beklebte Fahrräder an der Ecke Aachener Straße/Stadtwaldgürtel

Köln – Innerhalb eines Jahres hat die Stadt 2018 rund 5000 Knöllchen für Schrotträder geschrieben und 3850 entfernen lassen, so das Presseamt. Zwar liegen die Werte für 2019 noch nicht vor, doch ein Rekord wird wohl erreicht.

Auch die Beschwerden der Kölner über die „Fahrrad-Leichen“, die vor allem an Bahnhöfen, Haltestellen und an der Uni vor sich hin rosten, nehmen zu.

Kölner Internetportal: 15227 Klagen über Schrottfahrzeuge

Im Kölner Internetportal für Beschwerden „Sag’s uns“ nehmen 15 227 Klagen über Schrottfahrzeuge, in der großen Mehrheit Fahrräder, den zweiten Platz nach „Wilder Müll“ ein.

Die Kölner Politik hakt immer wieder nach und fordert wie zuletzt für den Wiener Platz, dass der Schrott sofort entfernt werden müsse. Doch so einfach ist das nicht. Tot ist tot – das gilt in der Natur. Doch bei „Fahrrad-Leichen“ hat die Bürokratie zahlreiche Einstufungen geschaffen – mit jeweils unterschiedlichen Vorschriften.

Köln: Diese Kriterien müssen Schrotträder für die Entfernung erfüllen

Die Stadt darf demnach nur Schrotträder entfernen lassen, die „nach dem Kreiswirtschafts- und Abfallgesetz als Abfall zu bewerten sind“. Um die absolute Funktionsuntüchtigkeit festzustellen, müssen die Schrotträder einige Kriterien erfüllen.

Wann ist ein Fahrrad offiziell Abfall?

Ist das Fahrrad durch ein Schloss gesichert, liegt eine

„absolute Funktionsunfähigkeit“ erst dann vor, wenn mindestens drei der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

■Beide Reifen sind platt.

■Vorder- oder Hinterrad sind deformiert.

■Der Lenker fehlt oder ist extrem beziehungsweise irreparabel verbogen.

■Der Sattel fehlt (gilt nicht bei Schnellverschlüssen).

■Der Rahmen ist erheblich beschädigt.

■Abgelegener Standort

■Lange Standzeit

Bei nicht abgeschlossenen Fahrrädern reicht nur eines des Merkmale aus.

Haben die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes die Kriterien in ausreichender Zahl protokolliert, bekommt das Schrott-Rad als „Zwangsabfall“ einen blauen Klebezettel und wird den Abfallwirtschaftsbetrieben (AWB) zur sofortigen Entfernung gemeldet. Und zwar mit der Übersendung des ganzen Protokolls, das „Fahrradlebenslauf“ heißt. „Die AWB holen diese Fahrräder dann ab und führen sie einer Weiterverwendung in Einzelteilen zu, etwa im Umweltzentrum West – sofern dies möglich ist. Der Rest wird verschrottet“, so die Stadt.

Dann gibt es „Vermuteten Abfall“. Das sind Fahrräder, die Schäden aufweisen, aber noch nicht nach den gesetzlichen Vorgaben als Schrott zu bezeichnen sind. Sie werden mit einem gelben Zettel beklebt. Dem Eigentümer wird damit Gelegenheit gegeben, das Rad innerhalb eines Monats zu entfernen. Anschließend wird das Fahrrad als nicht mehr fahrtauglicher Schrott betrachtet und ebenfalls entsorgt.

Dann gibt es Räder, die seit Monaten irgendwo angekettet sind. Die Stadt dazu: „Wenn sie aber grundsätzlich funktionstüchtig sind, können sie nicht vom Ordnungsdienst entfernt werden, sofern keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegt.“