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ReichsbürgerGericht hat über „Königreich Deutschland“ in Kölner Veedel entschieden

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Bei dem Restaurant in Köln-Holweide fand eine Razzia von Polizei und Ordnungsamt statt.

Köln/Münster – Eine Gastwirtin aus Holweide sieht sich als Staatsangehörige des „Königreichs Deutschland“ und fühlte sich von der Stadt Köln drangsaliert. Das Ordnungsamt hatte deren „Vereinslokal“ für die Reichsbürger-Szene ohne vorherige schriftliche Anordnung geschlossen und versiegelt, wogegen die Wirtin klagte. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) entschied nun in dem kuriosen Fall.

Wirtin sah sich nur dem „Königreich“ verpflichtet

Die Klägerin wollte das Lokal vor zwei Jahren ohne eine gaststättenrechtliche Erlaubnis führen. „Zutritt zum Lokal sollten nur »Staatsangehörige und Zugehörige des Königreichs Deutschlands« haben“, heißt es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts. Gäste seien darauf hingewiesen wurden, dass sie mit dem Betreten des Lokals temporär Zugehörige des fiktiven Staates würden.

Hygienevorschriften seien unter dem Vorwand nicht eingehalten worden, neben dem Recht des „Königreichs“ seien keine weiteren Rechte und Pflichten zu beachten. Die Stadt Köln untersagte daraufhin den Betrieb und schloss und versiegelte die Gaststätte. Auch untersagte die Behörde der Wirtin jede weitere selbstständige Gewerbeausübung und drohte weitere Zwangsmittel an.

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Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die Stadt Köln zur Schließung und Versiegelung des Lokals befugt gewesen sei. Neben der fehlenden Genehmigung habe die Wirtin sich auch deshalb als unzuverlässig für den Betrieb einer Gaststätte erwiesen, weil sie das „Königreich“ erkennbar als allein für die Betriebsführung verantwortlich ansah. Das „Königreich Deutschland“ wurde 2012 gegründet und versteht sich als Gegenkonstrukt zur Bundesrepublik.

Gericht: Keine eigene Rechtsordnung

Der Frau habe jegliche Bereitschaft gefehlt, den Betrieb unter Beachtung des geltenden deutschen Rechts zu führen. Das Gericht stellte fest: „Entgegen dem durch Aushänge erzeugten Eindruck kann das ,Königreich Deutschland' keine eigene Rechtsordnung schaffen.“ Auch der Betrieb als Vereinsheim scheide aus, da das „Königreich Deutschland“ kein Verein sei.

Die Richter entschieden allerdings auch zugunsten der Wirtin. So hätte die erweiterte Gewerbeuntersagung und weitere Zwangsmittelandrohungen aufgrund fehlender Dringlichkeit nicht ohne vorherige Verwaltungsentscheidung vollzogen werden dürfen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts unter dem Aktenzeichen 4 B 61/21 ist unanfechtbar.