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„A banana is not a crime“Kölner Bananenkünstler muss 500 Euro Strafe zahlen

Lesezeit 2 Minuten
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Thomas Baumgärtel sprüht seine ikonische Banane an die Fassade der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung.

Köln – Auf dem Anhörungsbogen, mit dem ihn das Polizeipräsidium zur Stellungnahme aufgefordert hatte, hat Thomas Baumgärtel eine dicke gelbe Banane gemalt. „A banana is not a crime“ steht drüber – aus der Äußerung des „Beschuldigten“ ist ein neues kleines Kunstwerk des Bananensprayers geworden. Beeindruckt hat es die Staatsanwaltschaft jedoch nicht.

Für sie ist die kleine Banane an der Hausfassade, mit der Baumgärtel das „Zentralwerk der schönen Künste“ in der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung an der Deutz-Mülheimer Straße belohnte, tatsächlich eine „Sachbeschädigung“. Der Kölner Künstler muss 500 Euro Strafe zahlen. Thomas Baumgärtel hat die Strafe akzeptiert. Ein aufwendiges Gerichtsverfahren hätte wohl nichts gebracht.

Normalerweise ist die Banane eine Ehrung

Dass sich der Bananensprayer gegen eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wehren musste, ist viele Jahre her. Normalerweise empfinden Hauseigentümer das Graffiti an ihrer Fassade eines Kunst- und Kulturortes als Ehrung. Der Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudes in Mülheim, Gottfried Eggerbauer, sah das anders. Er liegt im Clinch mit den Künstlern, denen er das Haus in den vergangenen Jahren vermietet hatte. Der Stadtrat hat in seiner vergangenen Sitzung erneut bekräftigt, dass die Stadt das Gebäude und die dahinter liegenden Industriehallen kaufen soll. Die Künstler der Initiative „Raum 13“ sollen bleiben dürfen und sich in die weiteren Planungen für die Zukunft des geschichtsträchtigen Ortes einbringen.

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Baumgärtel gehört zu den Unterstützern der Idee. In Mülheim befinde sich einer „spannendsten Kunstorte“ der Welt. Dass ihn Eggerbauer wegen Sachbeschädigung angezeigt habe, sei eine „Farce“. „Das ist so, als wenn ich ein Auto lease, einen Aufkleber drauf mache und mich dann dafür das Autohaus verklagt.“

Staatsanwaltschaft sah keinen Spielraum

Außerdem wäre es für den Fall, dass die Künstler wirklich aus dem Haus ausziehen müssten, kein Problem, das Graffiti rückstandslos zu entfernen. Die Staatsanwaltschaft sah offensichtlich keinen Spielraum. Es ist egal, ob man es mit Kunst oder einer Schmiererei zu tun hat – wer ohne Erlaubnis des Hauseigentümers Graffiti sprüht, macht sich strafbar.