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Unfälle in KölnAus diesen Gründen begehen Menschen Fahrerflucht

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Die Gründe für Fahrerflucht sind vielfältig. (Symbolbild)

Köln – Für Fahrerflucht gebe es „unterschiedliche Motive, über die sich häufig nur spekulieren lässt“ , sagt Verkehrspsychologin Nina Wahn vom ADAC und versucht, sie zu klassifizieren. Der ersten Gruppe gehörten diejenigen an, die den Unfall überhaupt nicht bemerkt hätten. Die zweite werde gebildet von den Fahrern und Fahrerinnen, die sich in einem Schockzustand befinden würden und nicht mehr „rational entscheiden“ könnten. „Es geht in diesem Moment ausschließlich darum, die Situation zu verlassen.“ Der Unfallverursacher denke nicht an die „in der Zukunft auftretenden Konsequenzen“.

Expertin Nina Wahn

Nach Einschätzung der Verkehrspsychologin ist dies „die häufigste und menschlichste Erklärung. Schließlich gebe es eine dritte Gruppe, in der folgender Typus vertreten sei: „Der Fahrende weiß um ein mögliches Fehlverhalten und möchte der Ahndung entgehen.“ Das heißt: „In diesem Moment hat der Fahrende abgewägt und rational entschieden, sich der Situation zu entziehen.“

Schwerwiegendes Delikt

Wichtig ist der Verkehrspsychologin des ADAC herauszustellen, dass die Unfallflucht – so oder so, bewusst oder unbewusst begangen – „ein schwerwiegendes Delikt“ sei. Und „unabhängig von Schuld oder Nicht-Schuld „sei es vor allem geboten, am Unfallort Erste Hilfe zu leisten. Etwas, das bei Fahrerflucht schwerlich möglich ist, jedenfalls nicht in ausreichendem Maße.

In ihrem Buch „Verkehrsunfallflucht: eine empirische Untersuchung zu Reformmöglichkeiten“ von 1989 präsentieren die Juristen Ulrich Eisenberg, Claudius Ohder und Karl Bruckmeier Ergebnisse einer Umfrage unter Richtern zu den Gründen der Fahrerflucht.

Demnach haben durchschnittlich 47,6 Prozent der Fälle mit Alkohol am Steuer zu tun und 31,5 Prozent mit der Angst vor dem Verlust des Versicherungsrabatts. In der Tabelle, in der die Autoren die Zahlen zusammengestellt haben, folgen „unüberlegtes Handeln“ (15,4 Prozent), „keine Fahrerlaubnis“ (14,5 Prozent) und „nicht eigenes Kraftfahrzeug“ (11,7 Prozent) sowie „berufliche Unannehmlichkeiten befürchtet“ (11,5 Prozent).

Auf den letzte Plätzen der Häufigkeitsanalyse rangieren „Angst vor der Polizei“ (7,3 Prozent), „Führerschein auf Probe“ (6,9 Prozent) und „Verbotsirrtum“, das heißt die Verkennung der Tatsache, dass das eigene Handeln verbotswidrig ist (5,3 Prozent). (cs)