Urteil in KölnBoxer Felix Sturm muss ins Gefängnis
Köln – Felix Sturm muss ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht verurteilte den Ex-Boxweltmeister am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung in den Jahren 2008 bis 2013 zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe. Ebenso sahen die Richter den Dopingvorwurf als erwiesen und im Zusammenhang damit auch den Vorwurf der Körperverletzung.
Die Anklage war ursprünglich von 5,8 Millionen Steuerhinterziehung ausgegangen, rückte davon allerdings im Laufe des Prozesses ab und reduzierte den Betrag auf rund eine Million Euro. Sie hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Eine Bewährungsstrafe hatte der Ankläger nicht nur wegen der Höhe der hinterzogenen Steuer für ausgeschlossen gehalten. Immerhin sei Sturm einschlägig vorbestraft. „Ein deutlich strafschärfender Aspekt“ so die Richter. Der Boxer war 2011 wegen Steuerhinterziehung zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Dopingverdacht nach Kampf gegen Russen Fjodor Tschudinow
Nach Überzeugung der Kammer hatte Sturm gegenüber den Finanzbehörden Einnahmen als Aufwendungen deklariert und die Differenzbeträge auf ein Nummernkonto in der Schweiz transferiert, das ausschließlich für Schwarzgeldtransfers gedacht war. Der Doping-Vorwurf bezieht sich auf den Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Februar 2016 in Oberhausen. Nach der WM-Revanche, die Sturm gewann, wurden bei einer Dopingkontrolle geringe Mengen einer anabolen Substanz gefunden.
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Sturm bestreitet Doping-Vorwürfe
In seinem Schlusswort hatte sich Sturm, wie bereits zuvor im Prozess, für die begangene Steuerhinterziehung entschuldigt. Bis zuletzt wies er jedoch den Dopingvorwurf von sich: „Das kann ich mit bestem Wissen und Gewissen sagen, dass ich das nicht gemacht habe.“ Sturm hatte behauptet, in Vorbereitung auf den Kampf besonders viel Fleisch gegessen zu haben, das möglicherweise verunreinigt gewesen sei. Die bei ihm zugegebenermaßen „extrem geringe Menge“ sichergestellte Substanz Stanozolol sei jedoch „als Mastmittel in der Tierhaltung nicht bekannt“, hielt die Kammer dagegen. Deshalb sei die „Fremdeinwirkungshypothese“ auszuschließen. Weil er den Boxkampf gedopt führte, habe er auch eine vorsätzliche Körperverletzung begangen. Die Kammer hatte sich das Video des Boxkampfes angesehen und gefolgert: „Er hatte schöne Treffer gelandet, die richtig weh getan haben.“
Ziel der Verteidigung war von Prozessbeginn an, ihren Mandanten so bald wie möglich wieder an Kämpfen teilnehmen zu lassen, um seine Steuerschulden zu tilgen. Die Anwälte hatten sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen, für den Doping-Vorwurf einen Freispruch gefordert.
Festnahme auf der „Fibo“ in Köln
Der Supermittelgewichtler war im April 2019 auf der Fitnessmesse „Fibo“ in Köln festgenommen worden und hatte dann rund acht Monate in Untersuchungshaft gesessen. Vor Weihnachten war er gegen Zahlung von 300.000 Euro aus der U-Haft entlassen worden. „Seine Zukunft ist durch dieses Urteil wesentlich erschwert, aber nicht unmöglich“, sagte der Richter und sprach damit die realistische Möglichkeit eines offenen Vollzug an.