Verfahren am Kölner AmtsgerichtJunggesellen-Party am Dom eskaliert
Köln – Ein Junggesellenabschied, den junge Männer am Abend des 24. August 2018 in Köln feierten, endete damit, dass sie heftig mit der Polizei aneinandergerieten. Die Nacht mussten sie in Gewahrsam verbringen. Am Montag verantworteten sich fünf von ihnen vor dem Kölner Amtsgericht; sie sind 25 bis 29 Jahre alt. Die Vorwürfe: Widerstand, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.
Wie unterschiedlich die Blicke darauf sind, was damals zwischen Heinrich-Böll-Platz und Domplatte geschah, zeigte sich, als der Richter das Video einer Überwachungskamera vorspielte, auf dem der Tumult festgehalten ist. Während manche Angeklagten sich darüber empörten, dass die Polizei provozierend und brutal vorgegangen sei, konstatierte die Staatsanwältin, die Beamten hätten nur ihren Dienst getan und die Männer sich widersetzt. Einem 29-Jährigen, der als Wortführer der Gruppe aufgetreten war und mehrfach beteuerte, er habe „deeskalieren“ wollen, hielt sie vor: „Es ist hochaggressiv, wie Sie da rumtänzeln.“
Handgemenge nach Kontrolle
An jenem Abend waren Kölner Beamte zur Verstärkung von Bundespolizisten an den fraglichen Ort gerufen worden. Anlass war ein mutmaßlicher Raub. Weil die Angeklagten tatverdächtig schienen, wollten die Polizisten ihre Identität feststellen; dazu sollten sie sich an einem Mäuerchen aufstellen. Die Männer, von denen die meisten angetrunken waren, fühlten sich zu Unrecht angegangen und leisteten der Anweisung nicht gleich Folge.
Aus dieser Situation entstand ein Handgemenge. So schlug ein 25-Jähriger eine Polizistin mit der Faust gegen das Kinn und trat einem ihrer Kollegen gegen das Knie. „Ich hatte einfach Angst“, erklärte er. Weitere Angeklagte versicherten, sie seien nicht handgreiflich geworden. „Ich war kein bisschen aggressiv“ sagte einer; ein anderer behauptete: „Ich habe mich ruhig verhalten.“ Zur Debatte standen aber auch Beleidigungen, von „Hurensohn“ bis zum Satz: „Wie scheiße seid ihr eigentlich!“ Die attackierte Polizistin, 30 Jahre alt, sprach im Zeugenstand von einer „permanent aufgeheizten Stimmung“. Ein Kollege hatte Pfefferspray eingesetzt.
Verfahren gegen Auflagen eingestellt
Nach zum Teil hitzigen Wortwechseln schlug der Richter vor, die Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Obwohl er den Angeklagten klarmachte, somit bekämen sie keinen Eintrag ins Führungszeugnis und Bundeszentralregister, sperrten sich zwei Männer zunächst dagegen, mit einem Bußgeld belegt zu werden.
Schließlich willigten auch sie ein. Vier haben Geldauflagen zwischen 200 Euro und 600 erhalten. Der Mann, der geschlagen und getreten hatte, muss 50 Sozialstunden ableisten. Er ist bereits dabei, der Polizistin 1300 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der Staat habe das „Gewaltmonopol“, schärfte der Richter den Männern ein, „und das muss von der Polizei auch gelebt werden“.