Vergewaltigung und MissbrauchKölner Gericht richtet Kammer für Sexualstraftaten ein
Köln – Von Nötigung über Missbrauch bis zu Vergewaltigung – für sämtlichen Sexualstraftaten, die vor dem Kölner Landgericht angeklagt werden, ist von nun an eine Spezialstrafkammer zuständig. Um die Bedeutung dieses Schritts zu unterstreichen, kam am Freitag NRW-Justizminister Peter Biesenbach ins Landgericht, um der Öffentlichkeit gemeinsam mit dessen Präsidenten, Roland Ketterle, die Neuerung vorzustellen.
„Ein Baustein, um die Effizienz und Qualität der Strafjustiz zu sichern, ist die Spezialisierung“, sagte Biesenbach. Das komme auch dem „Sicherheitsempfinden“ der Bevölkerung entgegen. Bei anderen vergleichbar großen Landgerichten in Deutschland gebe es seines Wissens eine allein für „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ zuständige Kammer nicht, nur bei manchen kleineren, etwa in Dortmund.
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Bisher hatte das Landgericht eine Jugendschutzkammer, die mit Sexualstraftaten befasst ist, die Heranwachsende betreffen. Die neue Spezialkammer ist auf Beschluss des Präsidiums durch Umwidmung der 13. Großen Strafkammer entstanden. Vorsitzender ist Georg Roellenbleck, der langjährige Berufserfahrung auch mit Sexualstrafsachen mitbringt.
Reform des Sexualstrafrechts
Die Besetzung ändert sich nur insofern, als der Kammer eine Frau als neue Beisitzerin zugewiesen worden ist. Anlass für die Einrichtung des besonderen Spruchkörpers war laut Ketterle die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016, die unter anderem mit den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht zu tun hatte und deren Stoßrichtung der Slogan „Nein heißt Nein“ auf den Punkt brachte. Von der Spezialisierung erwarte er sich eine „Effizienzsteigerung“, eine Verfahrensbeschleunigung und eine „Einheitlichkeit der Rechtsprechung“ , sagte Ketterle. In anderen Bereichen ist das Kölner Landgericht den Weg der Spezialisierung längst gegangen. So gibt es Kammern, die auf Wirtschaftsstrafsachen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und sogenannte Cyberkriminalität fokussiert sind.
Dass es nun eine Landgerichtskammer allein für Sexualstraftaten gibt, bedeutet nicht, dass sie nicht weiterhin vor dem Amtsgericht angeklagt werden können; es kommt auf die Art des Delikts an. Ketterle rechnet damit, dass es die neue Kammer – eine von 31 des Landgerichts – mit 15 Verfahren pro Jahr zu tun haben wird.