Kölner VeedelHändler kritisieren Verbot des verkaufsoffenen Sonntags
Köln – Der im Oktober mühsam im Stadtrat ausgehandelte Kompromiss zwischen CDU, SPD und Grünen über verkaufsoffene Sonntage in der Weihnachtszeit ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Köln hat die geplanten Sonntagsöffnungen am 9. Dezember in Lindenthal, Sülz und Rodenkirchen am Dienstag verboten.
Die verkaufsoffenen Sonntage in den Veedeln waren anlässlich der dort stattfindenden Weihnachtsmärkte geplant gewesen. Offen ist noch die Entscheidung über den geplanten verkaufsoffenen Sonntag in der Kölner Innenstadt am 16. Dezember.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte gegen den Beschluss des Stadtrates geklagt, nachdem sie auch in Vergangenheit immer wieder Urteile zugunsten den allgemeinen Sonntagsschutzes durchsetzen konnte. Aus Sicht der Gewerkschaft lagen die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung zur sonntäglichen Öffnung der Geschäfte nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) nicht vor.
Das Gericht folgte dieser Argumentation. Eine Ladenöffnung sei nur gerechtfertigt, wenn ein „öffentliches Interesse“ bestehe. Ein solches „öffentliches Interesse“ könne in den Weihnachtsmärkten nicht gesehen werden. Zum Teil seien Größe und Charakter der Veranstaltungen für das Gericht nicht erkennbar gewesen; zum Teil seien die Märkte zu klein, um die Öffnung aller Geschäfte im Stadtteil zu rechtfertigen.
Obwohl die Entscheidung so kurzfristig fiel, waren die Vertreter der Einzelhändler nicht überrascht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im November eine strengere Gesetzesauslegung angemahnt. Jede Kommune müsse eine Ausnahme von der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen genau prüfen und begründen. Damit rügten die Richter sowohl das Land wie auch die Kommunen. Das Land hatte per Gesetz die Spielräume für den Einzelhandel erweitert und viele Kommunen hatten diese großzügig genutzt.
„Nach dem Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts war diese Entscheidung absehbar“, sagte der „Handelskümmerer“ der Industrie- und Handelskammer, Hans-Günter Grawe. „Denn den Anträgen für Lindenthal, Rodenkirchen und Sürth fehlte genau das, was das Gericht schon in anderen Fällen bemängelt hatte.“ Die Stadt hätte Daten zum Zustand der Einkaufsstraßen liefern müssen. Für das nächste Jahr müsse man „nachrüsten“.
Vertreter der Geschäftsleute in den Vierteln kritisierten die Gerichtsentscheidung. „Es ist im Interesse der Kommune, dass ein intakter Handel und eine intakte Gastronomie erhalten bleiben“, so Wolfgang Behrendt von der „Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen“. Dazu würden verkaufsoffene Sonntage beitragen. „Wir brauchen eine Grundgesetzänderung: Weg mit dem Sonntagsschutz!“
Auch die Kollegen in Sürth halten den Sonntagsschutz für nicht mehr zeitgemäß, so Buchhändlerin Nadine Sander von der „Dorfgemeinschaft Sürth“. „Es ist unverständlich, dass Verdi so gegen die kleinen Einzelhändler vorgeht.“
Die Stadt akzeptiert das Gerichtsurteil. Sie könnte gegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, verzichtet aber darauf.