Waren an der Kasse vorbeigeschleustKölner wegen Diebstahls bei Ikea vor Gericht
Köln – Beim schwedischen Möbelhaus gehören lange Warteschlangen schon länger der Vergangenheit an, denn bei Ikea gilt die Selbstbedienung bis zum Schluss. Wer über eine Bankkarte verfügt, ist an der Kasse sein eigener Kassierer und entsprechend schneller auf dem Heimweg. Für einen 39-jährigen Familienvater war das Prinzip offenbar zu verführerisch. Er hatte mehr als 30 Artikel im Einkaufswagen, als er bei der Selbstbedienungskasse vorfuhr – und dort weniger als die Hälfte als Einkauf deklarierte. Der Betrug fiel nicht zuletzt dank Videoaufnahmen auf. Wegen Computerbetrugs, versuchten Diebstahls und Urkundenfälschung stand er nun vor Gericht.
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Timo B.s (Name geändert) Einkaufsliste verzeichnete einen Großeinkauf für eine Wohnungseinrichtung: Regalböden, Schranktüren, Tisch-Sets, Spülbürsten, Scharniere, Gläser, Schreibtisch-Ablage und vieles mehr summierten sich auf einen Betrag von 248 Euro. Doch nach dem Zahlvorgang streikte die Kasse, die Quittung blieb stecken. B. rief eine Service-Mitarbeiterin. Diese wurde beim Blick in den Einkaufswagen stutzig: So hatte B. einen Teppich im Einkaufswagen, der auf der Liste mit 69 Euro zu Buche schlug. Stattdessen klebte ein Preisschild von 99 Cent über dem ursprünglichen Etikett – so viel, wie ein Wasserglas kostete.
Überwachungsvideo als Beweis
Die Mitarbeiterin schaute sich daraufhin das Überwachungsvideo genauer an und stellte fest, dass der Kunde mehr als die Hälfte der Waren an der Kasse vorbeigeschleust hatte. Bezahlt wurden 38 Euro, Ware im Korb lag jedoch für 248 Euro. Das Möbelhaus erstattete Anzeige, obwohl B. immer wieder beteuerte, alles sei mit rechten Dingen zugegangen. Sonst hätte er doch erst gar nicht die Mitarbeiterin zur Hilfe gerufen. Seine Beteuerungen wiederholte er auch im Prozess. Er könne sich eine Straftat gar nicht erlauben, da er nach einer Verurteilung wegen Drogendelikten sieben Jahre Haft erhielt und sich nur auf Bewährung in Freiheit aufhalte.
Diese würde er niemals gefährden, begründete sein Anwalt die Forderung nach einem Freispruch. Auch sein Bewährungshelfer sprang ihm bei und sprach von einem „vorbildlichen, redlichen und seriösen Lebensweg“, den sein Mandant eingeschlagen habe.
Staatsanwaltschaft und Gericht sprachen jedoch von einer „Schutzbehauptung“ des Angeklagten. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Die Richterin beließ es bei 60 Tagessätzen zu je 15 Euro.