Wegen des hohen erwarteten Besucheraufkommens hat die Stadt Köln an den großen Weihnachtsmärkten Sperrzonen errichtet, in denen keine Leihfahrzeuge abgestellt werden dürfen. Bei falschem Abstellen droht eine Mahngebühr.
Kölner WeihnachtsmärkteStadt verbietet Abstellen von Leihrädern und E-Scootern
Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) erwarten in der Vorweihnachtszeit auf den großen Kölner Weihnachtsmärkten und in deren Umfeld ein hohes Besucheraufkommen. Um Unfallgefahren zu reduzieren, habe die Stadt Köln die Weihnachtsmärkte auf dem Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz sowie deren Umfelder von der Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen – wie dem KVB-Rad – ausgeschlossen. Das teilte die KVB am Mittwoch mit.
Von Donnerstag, 17. November, bis Freitag, 23. Dezember, dürfen daher in den Sperrzonen keine Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds und ähnliche Fahrzeuge ausgeliehen oder zurückgegeben werden. Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen abseits der Weihnachtsmärkte und Fußgängerzonen ist jedoch gestattet. Für die Nutzung des KVB-Rades wurden die Sperrzonen in die Software eingearbeitet.
KVB-Räder in Sperrzonen: 20 Euro Mahngebühr für falsches Abstellen
Somit werden Nutzer, die das KVB-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet, teilte die KVB mit. Zur Sicherheit sollten die Nutzer des KVB-Rades vor dessen Rückgabe das Lämpchen über dem Rückrad beachten. Leuchtet die Diode grün, ist eine Rückgabe an dieser Stelle möglich. Leuchtet die Diode rot, ist die Rückgabe dort ausgeschlossen.
Die KVB empfiehlt die Nutzung ihrer Busse und Bahnen sowie des KVB-Rades für den Innenstadtbesuch in der Vorweihnachtszeit. Der öffentliche Nahverkehr und das Fahrrad seien gute Alternativen zur Vermeidung der Verkehrsprobleme im Vorweihnachtsverkehr. Insbesondere an den Samstagen vor Weihnachten werde es zu deutlichen Staus kommen. (red)