Ingo Lenßen ist zurück auf dem Bildschirm. Mit zwei Mitstreitern verhilft er auf Sat.1 Menschen in der Hauptstadt zum guten Recht. Was die Eindämmung von Gewalttaten angeht, hat er eine klare Meinung.
LeuteTV-Anwalt Lenßen: Gesetze gegen Gewalt endlich auch anwenden
Tv-Anwalt Ingo Lenßen ist zurück. In seiner neuen Sat.1-Realityreihe „Lenßen hilft“ (18. November, 18.00 Uhr) bildet er ein Trio mit Lisa Cramer und Lennart Hartmann. Sie fahren in einem Bus durch Berlin und leisten Rechtsberatung, wo die Not am größten ist.
„Ich denke, dass auch Menschen mit geringem Einkommen oder gar keinem Einkommen die Möglichkeit haben, fundierten Rechtsrat zu bekommen“, sagte Lenßen der Deutschen Presse-Agentur über die Chancen armer Menschen im Gerichtssaal.
„Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass jemand, der keinerlei Einkommen oder nur ein geringes Einkommen hat, eine Beratungshilfe beantragen kann“, so der TV-Anwalt. „Und mit einem sogenannten Beratungshilfeschein kann man einen Anwalt aufsuchen und den dann entsprechend um Rechtsrat fragen. Der Staat übernimmt dann die Kosten für dieses Gespräch.“
Nun könne man natürlich sagen, dass ein Anwalt normalerweise etwas mehr verdiene für eine Erstberatung, als er im Rahmen dieses Beratungsscheines bekommt. „Aber ich kenne genügend Kollegen, die fundierten und engagierten Rechtsrat auch für den Beratungsschein geben.“
Bestehende Strafrecht schärfer zur Anwendung bringen
Angesichts der stark wachsenden Gewaltkriminalität in Deutschland plädiert TV-Anwalt Lenßen dafür, das bestehende Strafrecht schärfer zur Anwendung zu bringen. „Ich denke, unsere Gesetzeslage reicht bei Gewaltdelikten völlig aus. Es ist halt nur an der Zeit, dass wir sie auch entsprechend anwenden.“
„Damit meine ich, dass man Verfahren, auch wenn es kleinere Delikte sind, im Gewaltbereich nicht unbedingt einstellen sollte“, erläuterte Lenßen. „Es sei denn, der Täter zeigt sich schuldig und einsichtig. Aber wenn das nicht der Fall ist, dann sollte man schauen, dass solche Taten geahndet werden, entweder durch eine Anklageschrift oder aber durch einen Strafbefehl.“
Der 63-Jährige weiter: „Wenn man die Gesetze also strikt anwendet und auch bei Gewaltdelikten, die vielleicht zum zweiten oder dritten Mal von einer der gleichen Person begangen werden, nicht zur Einstellung kommt, sondern die dann auch ahndet, dann reicht das, was wir in unseren Gesetzen an Strafrahmen haben, vollständig aus.“
Die Gewaltkriminalität nahm laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2023 laut Statistik um 8,6 Prozent auf knapp 214 100 Fälle zu. Sie erreichte damit den höchsten Stand seit 2007. (dpa)