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Erdogan-SchmähungJan Böhmermanns Gedicht verstößt wohl gegen das Gesetz

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Böhmermann Erdogan

Über ihn spricht sogar die Bundeskanzlerin: Jan Böhmermann

  1. Ausländische Staatsoberhäupter dürfen laut Strafgesetzbuch nicht beleidigt werden.

Berlin – Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat sich mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan offenbar strafbar gemacht. Zu diesem Schluss kommt das Auswärtige Amt in einer internen juristischen Prüfung, die nach Informationen des Berliner „Tagesspiegel“ (Ausgabe vom Donnerstag) noch vor dem Telefonat von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem türkischen Premierminister Ahmet Davutoglu am Sonntag in Auftrag gegeben wurde. Das Ergebnis der kurzfristigen Prüfung wurde am Sonntag in einer Krisensitzung im Ministerium vorgestellt.

Das Auswärtige Amt reagierte damit auf den Unmut, den Böhmermanns Erdogan-Kritik in der türkischen Regierung ausgelöst hatte. Der ZDF-Moderator und Satiriker hatte zeigen wollen, was Satire darf und was nicht, und dabei Erdogan mehrfach geschmäht. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts kann nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, wenn die Beleidigung in verleumderischer Absicht erfolgt, sogar mit bis zu fünf Jahren.

Der exakte Gesetzestext lautet: