Klage auf SchadensersatzRapper Kollegah soll 250 000€ zahlen
Düsseldorf – Ein Online-Unternehmen will Schadenersatz von Rapper Kollegah. Der Musik-Star soll auf seinen Social-Media-Kanälen nicht wie vereinbart für Lizenzprodukte geworben haben. Kollegah sieht das anders.
Eine Dresdner Online-Handelsfirma hat Gangster-Rapper Kollegah auf 250 000 Euro Schadenersatz verklagt. Das Düsseldorfer Landgericht will den Streit an diesem Mittwoch (12.00 Uhr) verhandeln. Kollegah alias Felix Blume habe die mit dem Unternehmen getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten, argumentiert die Klägerin. Kollegahs Anwälte sehen das anders.
Firma bleibt auf Ware sitzen
Die Handelsfirma gibt an, sie habe mit Kollegah einen Lizenzvertrag abgeschlossen und Produkte für dessen Marke „Deus Maximus“ vertrieben. Im Gegenzug habe Kollegah die Produkte beworben.
Ende 2017 habe der Rap-Star die Werbung auf seinen Social-Media-Kanälen aber eingestellt und im Januar 2018 ein anderes Unternehmen unterstützt, das Produkte mit der Marke verkauft habe. Die Dresdner Firma gibt an, deshalb auf ihrer Ware sitzengeblieben zu sein. Es sei eine Kündigungsfrist von acht Monaten vereinbart gewesen, die Kollegah nicht eingehalten habe.
Vereinbarungen teilweise mündlich getroffen
Kollegah und seine Anwälte bestreiten dies. Die Zusammenarbeit sei einvernehmlich beendet worden. Eine entsprechende Kündigungsfrist sei nicht vereinbart worden. Außerdem sei Kollegah selbst gar nicht Vertragspartner, sondern eines seiner Unternehmen. Nach Angaben des Gerichts sind einige der Vereinbarungen mündlich getroffen worden. (dpa)