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Mutmaßliches Opfer sagt nicht ausWichtige Zeugin fehlt in Meckenheimer Prozess wegen Kidnapping

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18.01.2023 Ein Polizeiauto steht vor dem Amtsgericht in Euskirchen.

Im Prozess um einen möglichen Fall von Freiheitsberaubung in Meckenheim muss das Euskirchener Gericht wohl auf eine Vernehmung der Hauptbelastungszeugin verzichten (Symbolbild).

Angeklagt sind zwei Frauen aus Ratingen. Sie sollen eine Frau und ihren Sohn gegen deren Willen in den Kosovo gebracht haben.

Im Prozess um einen möglichen Fall von Freiheitsberaubung in Meckenheim muss das Euskirchener Jugendschöffengericht wohl auf eine Vernehmung der Hauptbelastungszeugin verzichten. Sie ist schwer erkrankt und fehlte auch am zweiten Verhandlungstag. Einem ärztlichen Attest zufolge steht sie auf absehbare Zeit nicht für eine Aussage im Zeugenstand zur Verfügung.

Angeklagt sind zwei Frauen aus Ratingen, 35 und 45 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen zur Last, am 10. Juni 2021 eine damals 34-Jährige und ihren drei Jahre alten Sohn gegen deren Willen in einem Auto in den Kosovo gebracht zu haben. Die beiden lebten damals in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Meckenheim, nachdem die 34-Jährige sich wegen gewalttätiger Übergriffe von ihrem Mann getrennt hatte.

Eine der Angeklagten ist Schwägerin des Opfers

Kurz nach dem Vorfall stand ein Termin vor dem Jugendgericht an, in dem es um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn ging. Ob dieses Verfahren in einem entscheidenden Zusammenhang mit dem Verschwinden des Jungen und seiner Mutter stand – darüber war am ersten Prozesstag nur spekuliert worden. Die Mutter, die mit ihrem Sohn im Kosovo mehrere Tage bei ihrem Bruder blieb, hätte Licht ins Dunkel bringen können, machte jedoch von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Es steht ihr zu, weil eine der Angeklagten ihre Schwägerin ist. Die beiden Frauen beteuern ihre Unschuld. Sie erklärten, die 34-Jährige sei ohne jeden Zwang mit ihnen gefahren, um im Kosovo Urlaub zu machen. Die Verteidigung will am nächsten Verhandlungstag die Schwester der Mutter als Entlastungszeugin aufbieten. Sie könne bestätigen, dass die 34-Jährige aus freien Stücken mit den beiden Frauen in den Kosovo gefahren sei, sagte ein Anwalt. Dem entgegen steht die Aussage, die die nun wegen Erkrankung fehlende Zeugin kurz nach dem Vorfall bei der Polizei gemacht hatte.

Sie wohnt gegenüber dem Mutter-Kind-Haus und sagte damals, dass zwei Frauen der 34-Jährigen und ihrem Sohn vor der Einrichtung aufgelauert hätten. Eine von ihnen habe den Jungen aus dem Kinderwagen gezogen und rücksichtslos auf die Rückbank des Autos geworfen. Anschließend, so die Meckenheimerin in ihrer Aussage weiter, seien beide Frauen die Mutter brutal angegangen, hätten sie an den Haaren gerissen und in den Wagen gestoßen. Dann seien sie mit hohem Tempo davongefahren. (jb)