Berlin – Kinder kosten Zeit, Nerven und auch Geld. Wer sich zu Hause um den Nachwuchs kümmert und dafür im Job kürzertritt, muss zudem oft mit Einbußen bei der Rente rechnen. Die Mütterrente soll das allerdings ausgleichen.
„Der Begriff „Mütterrente“ ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2013“, sagt Samuel Beuttler-Bohn, Rentenexperte beim Sozialverband VdK Deutschland in Berlin. Damals wollte man die Erziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern rentenrechtlich besser anrechnen.
Für sie wurde damals nur ein Jahr Erziehungszeit angerechnet – für ab 1992 Geborene waren es bereits drei Jahre. Seit Juli 2014 sind es zwei Jahre für Kinder vor 1992 – diese Aufstockung wurde wieder als Mütterrente bezeichnet. Antworten auf wichtige Fragen:
Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?
„Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung haben Anspruch auf die Anrechnung von Kindererziehungszeiten“, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das gilt auch für Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken wie Ärzte oder Architekten. Beamte haben dagegen keinen Anspruch.
Sogar eine Mutter, die nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, da sie zum Beispiel immer selbstständig war, kann Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen. Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht einem Versicherungsjahr. Kommt sie auf mindestens fünf Rentenpunkte, erhält sie im Alter Mütterrente. Man kann auch mit freiwilligen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auf diese fünf Jahre kommen.
Können auch Väter Kindererziehungszeiten beantragen?
98 Prozent derjenigen, die in Deutschland Kindererziehungszeiten beantragen, sind Frauen. Der Antrag auf die Anrechnung der Kindererziehungszeiten, den die Rentenversicherung verschickt, wird erst einmal automatisch der Mutter zugeordnet. Wenn die Kinder gemeinsam erzogen wurden, die Zeiten aber dem Vater zugeordnet werden sollen, müssen die Eltern der Rentenversicherung gegenüber eine gemeinsame Erklärung abgeben.
Wichtig: „Diese gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend“, betont Katharina Henrich, Rentenexpertin bei der Stiftung Warentest in Berlin. In so einem Fall sollten sich die Eltern also am besten sofort mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen. Ohne solch eine gemeinsame Erklärung muss der Vater nachweisen, dass er den überwiegenden Erziehungspart hatte.
Welche Zeiten werden angerechnet?
Für alle vor 1992 geborenen Kinder werden aktuell zwei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung ist die Mütterrente II vereinbart worden. Demnach würden für Versicherte, deren Kinder vor 1992 geboren sind, die zwei Punkte auf drei aufgestockt – allerdings nur für Eltern mit drei oder mehr Kindern.
Wie viel Geld bringt ein Rentenpunkt bei der Mütterrente ein?
„Ein Rentenpunkt entspricht praktisch einem Jahr Durchschnittsverdienst“, erklärt Katharina Henrich. „Man wird bei der Rentenversicherung so gestellt, als hätte man ein Jahr durchschnittlich verdient und dafür Beiträge gezahlt. Entsprechend ändert sich das jedes Jahr.“
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Bei Frauen, die nach der Geburt ihres Kindes mehr als das Doppelte des Durchschnittseinkommens verdienen, wird gekappt. „Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze. Kein Arbeitnehmer kann mehr als 2,06 Punkte im Jahr ansammeln“, betont Henrich. „Alles was darüber hinausgeht, wird nicht verbeitragt, dafür bekommt man aber auch keine Rente.“
Wie erhält man Mütterrente?
Wer 43 Jahre alt wird, bekommt automatisch Post von der gesetzlichen Rentenversicherung. „Da wird Ihnen der sogenannte Versicherungsverlauf zugeschickt“, erläutert Dirk von der Heide. „Man sollte schauen, ob alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind, im Versicherungsverlauf korrekt erfasst wurden oder noch Lücken bestehen.“ Dem Schreiben liegt auch ein Antrag bei, mit dem man Kindererziehungszeiten beantragen kann. Den Antrag sollte man möglichst schnell ausfüllen und zeitnah an die Rentenversicherung zurückschicken. (dpa)