Der Mordfall ist fast 50 Jahre alt. Es ist das erste Urteil zu Toten an der innerdeutschen Grenze seit 2004.
34 Jahre nach MauerfallEx-Stasi-Mitarbeiter wegen heimtückischen Mordes an Sektorengrenze angeklagt

An der Berliner Mauer soll ein Ex-Stasi-Mitarbeiter 1974 einen Polen ermordet haben. (Symbolbild)
Copyright: dpa
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 79-jährigen Ex-Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) wegen eines Mordes an der Berliner Sektorengrenze vor annähernd 50 Jahren angeklagt.
DDR-Grenze: Erster Prozess seit 2004
Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, soll der Mann am 29. März 1974 einen polnischen Staatsbürger am Kontrollpunkt am Bahnhof Friedrichstraße im Rahmen eines Spezialeinsatzes aus einem Versteck heimtückisch erschossen haben.
Es sei der erste Prozess zu den Toten an der innerdeutschen Grenze seit 2004, berichtete der „Stern“. Bisher wurden 130 Personen rechtskräftig verurteilt. Die höchste Strafe bekam DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler mit siebeneinhalb Jahren Gefängnis.
Berlin: Staatsanwaltschaft verurteilt Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen heimtückischen Mordes
Das Opfer hatte laut Staatsanwaltschaft zuvor mit einer Bombenattrappe die polnische Botschaft in Ostberlin betreten, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen.
Die Stasi solle entschieden haben, dem Mann zum Schein die Ausreise zu genehmigen, tatsächlich allerdings ihren damals 31-jährigen Mitarbeiter zugleich mit dessen „Unschädlichmachung“ beauftragt haben. Dieser war demach damals Angehöriger einer „Operativgruppe“ der Stasi.
Staatsanwaltschaft stützt sich auf DDR-Gesetz
Nach Angaben der Ermittler wurde der Pole damals von anderen Mitarbeitern der Stasi mit Ausreisedokumenten ausgestattet und zum Sektorenübergang am Bahnhof Friedrichstraße gebracht. „Als der 38-Jährige am frühen Nachmittag den letzten Kontrollpunkt passiert hatte, soll der Angeschuldigte ihn mit einem gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus getötet haben“, wie die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt weiter mitteilte.
Die Anklage stütze sich dabei zunächst auf das zum Tatzeitpunkt geltende Strafgesetzbuch der DDR, das für Mordfälle der Heimtücke sogar die Todesstrafe vorsah. Gemäß der strafgesetzlichen Überleitungsvorschriften nach der Vereinigung finden nun aber die Rechtsfolgen im Strafgesetzbuch Anwendung. Diese sehen bei Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe vor. (afp, mcl)