Das Landgericht Bielefeld hat jetzt eine Klage abgewiesen, in der ein Mann die Gewinnsumme eines Marketing-Gags ausgezahlt bekommen wollte.
Bielefeld-VerschwörungLandgericht weist Millionen-Klage nach Marketing-Gag zurück
2019 hatte die Marketing-Abteilung der Stadt Bielefeld bei einem Wettbewerb eine Million Euro ausgerufen, um der sogenannten Bielefeld-Verschwörung ein Ende zu setzen. Vier Jahre später hatte ein Bielefelder die Stadt vor dem Landgericht auf Auszahlung der Belohnung verklagt, wie erst jetzt bekannt wurde. Nach Angaben des Gerichts wurde die Klage bereits im September 2023 abgewiesen. Jetzt muss der Bielefelder die Gerichtsgebühren tragen und auch noch die Anwaltskosten der Marketing GmbH der Stadt bezahlen, wie Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg bei der Jahrespressekonferenz des Landgerichts am Donnerstag berichtete.
Marketing-Gag der Stadt Bielefeld landet vor Gericht
Die Belohnung wollte der Mann einklagen, weil er angeblich bewiesen hatte, dass es Bielefeld nicht gibt. Das Stadt-Marketing hatte die Belohnung anlässlich des 25-jährigem Jubiläums der sogenannten Bielefeld-Verschwörung 2019 ausgelobt. 1994 hatte Achim Held mit dem Spruch: „Bielefeld gibt es doch gar nicht!“, die sogenannte Bielefeld-Verschwörung kreiert.
Unter dem Motto #Bielefeldmillion – Das Ende einer Verschwörung hatte die Stadt dazu aufgerufen, zu beweisen, dass die ostwestfälischen Metropole mit rund 340.000 Einwohnern nicht existiert. Zwei Wochen lang konnten Teilnehmer ihre Vorschläge einreichen. Die Teilnahmebedingungen standen im Internet.
Der Kläger schickte am 30. August 2019 ebenfalls einen Beweis für die Nichtexistenz der Stadt ein und begründete ihn mit einem sogenannten Axiom, einer theoretisch abstrakten grundlegenden Aussage, die ohne Beweis gültig ist.
Das Gericht wies die Klage ab. Es sei nach der Veröffentlichung aller zum Wettbewerb veröffentlichen Texte des Stadtmarketings und auch der Teilnahmebedingungen deutlich gewesen, dass es sich um eine scherzhafte Marketingaktion gehandelt habe. Und weiter: „Der erforderliche Erfolg wäre, nach dem objektiven Empfängerhorizont nur der offensichtlich unmögliche empirische Beweis der Nichtexistenz Bielefelds gewesen. Der axiomatische Beweis innerhalb eines axiomatischen Systems war nicht erfasst.“
Die Klage sei unbegründet, so das Gericht. Dem Bielefelder stehe die Belohnung von einer Million Euro nicht zu. Er habe im Sinne der Teilnahmebedingungen nicht den Beweis für die Nichtexistenz Bielefelds erbracht. Nun muss der Kläger neben den Gerichtsgebühren im fünfstelligen Bereich auch noch die Anwaltskosten der Marketing GmbH zahlen. Vorgerichtlich waren da schon knapp 8500 Euro aufgelaufen. (dpa)