Antrag auf Freilassung scheitertAcht Kegelbrüder auf Mallorca weiter in U-Haft
Mallorca – Wegen des Verdachts auf Brandstiftung sitzen acht Männer aus Nordrhein-Westfalen weiterhin auf Mallorca in Untersuchungshaft. Ein Antrag der Verteidigung auf Haftentlassung ist nun gescheitert. Wie es für die Mitglieder eines Kegelklubs weitergeht, darüber entscheidet nun eine höhere Instanz.
Gut sechs Wochen ist es inzwischen her, dass ein Brand auf Mallorca, mutmaßlich verursacht durch eine 13-köpfige Kegelclub-Reisegruppe aus Deutschland, eine Gaststätte schwer beschädigte. Die 24 bis 29 Jahre alten Urlauber werden seither beschuldigt, das Feuer durch auf das aus Schilfrohr bestehende Dach der Bar geworfene Zigarettenkippen verursacht zu haben.
Antrag auf Haftentlassung scheitert
Nachdem bereits einer der Männer ohne Auflagen freigelassen wurde (er soll zur mutmaßlichen Tatzeit unter der Dusche gestanden haben) und vier der Beschuldigten gegen eine Kaution von je 12.000 Euro aus dem Gefängnis entlassen worden waren, wollten die Anwälte der verbliebenen acht in U-Haft sitzenden Deutschen ebenfalls eine Freilassung bewirken.
Der zuständige Haftrichter habe seine Entscheidung allerdings nicht revidiert, heißt es in einer Mitteilung des Verteidigers Raban Funk. „Über die Fortdauer der U-Haft wird nunmehr durch die nächst höhere gerichtliche Instanz entschieden“, so Funk.
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Bereits vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die Familien der Inhaftierten rund 500.000 Euro als Solidarhaftung für die Schäden des Brandes gezahlt haben. Die Summe soll zuvor von der spanischen Justiz für die entstandenen Schäden an der Bar gefordert worden sein – sie wird aber nur im Falle einer Verurteilung fällig.
Anwalt gibt Hoffnung auf Freilassung nicht auf
Funk äußert sich allerdings weiterhin hoffnungsvoll. „Wir kämpfen weiter um die Freilassung der acht weiteren jungen Männer und halten an unserem Vertrauen in die objektiv ermittelnde, spanische Justiz fest“, schrieb er.
Der Anwalt hatte Ende Mai neue Erkenntnisse veröffentlicht, die die Unschuld seiner Mandaten belegen sollen. So betrage etwa die Distanz vom Balkon der Beschuldigten zu der in Brand gesetzten Bar 15 bis 18 Meter. Demnach sei eine brennende Zigarette als Brandursache sehr unwahrscheinlich – so der Verteidiger. (pst)