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Neues Beweismittel aufgetauchtGeheime Tonaufnahmen gefährden Bushidos Aussage

Lesezeit 2 Minuten
Bushido dpa neu

Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido, im Gerichtsaal.

Berlin – Eine geheime Tonaufnahme könnte den Bushido-Prozess komplett auf den Kopf stellen. In der Verhandlung um eine mögliche Erpressung, Nötigung und Körperverletzung des Rappers durch den Clanchef Arafat A.-Ch. befasst sich das Gericht nun mit einer bislang vermutlich geheim aufgenommenen Tondatei von dem brisanten Treffen der Männer. Das berichtet der „Stern“.

Die Aufnahme lag dem Gericht bei einem Verhandlungstermin am Mittwoch vor und sollte vervielfältigt werden, um sie den Beteiligten zugänglich zu machen. Aus Krankheitsgründen musste die Verhandlung aber kurzfristig abgesagt werden. An der Verhandlung sollte auch Bushido teilnehmen, der in der Sache Zeuge und Nebenkläger ist.

Arafat A. dpa

Der Hauptangeklagte Arafat A.-Ch. erscheint vor Gericht in Berlin.

Clanchef Arafat A.-Ch. wegen Erpressung angeklagt

Laut einem Bericht des Hamburger Magazins zeigt die Aufnahme, dass es bei dem Treffen am 18. Januar 2018 keinen Streit, keine Drohungen und keine Gewaltausbrüche gab. Sollte das zutreffen, würde sich der gesamte seit Sommer 2020 laufende Prozess völlig anders darstellen.

Nach Darstellung von Bushido sollen der Clanchef Arafat A.-Ch. und seine Brüder ihn eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Die Anklage wegen Freiheitsberaubung, versuchter Erpressung, Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung basiert vor allem auf diesen Aussagen Buhidos, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und seiner Frau Anna-Maria Ferchichi, die vor Kurzem gesunde Drillinge auf die Welt gebracht hat.

Nach mehr als einem Jahrzehnt wollte Bushido die privaten und geschäftlichen Geschäftsbeziehung zu den kriminellen Berliner Clan auflösen. Dieser habe das laut Anklage nicht akzeptieren wollen und unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an Bushidos Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert.

Bushido steht seit Jahren unter Polizeischutz

Der Rapper sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden. Seine Familie steht seitdem unter Polizeischutz.

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Prinzipiell ist eine heimliche Aufnahme von Gesprächen nicht erlaubt und strafbar. In Prozessen unterliegen solche Aufzeichnungen aber nicht automatisch einem sogenannten Beweisverwertungsverbot. Das zuständige Gericht muss jeweils abwägen, wie es damit umgeht. (mbr/dpa)