Nach Mikro-WurfPolizei stellt Verfahren gegen US-Rapperin Cardi B ein

Lesezeit 1 Minute
Die US-Rapperin Cardi B kommt zur Met Gala 2023 im Metropolitan Museum of Art.

Wie die Polizei in Las Vegas am 3. August mitteilte, wird Cardi B nicht wegen eines Vorfalls angeklagt werden, bei dem sie ihr Mikrofon nach einem Zuschauer geworfen hatte.

Cardi B wurde während eines Auftritts mit Wasser bespritzt. Als Reaktion warf die Rapperin ihr Mikrophon ins Publikum und traf eine Besucherin.

US-Rapperin Cardi B (30) wird nach einem Vorfall bei einem Konzert nicht zur Verantwortung gezogen. Der Fall sei wegen unzureichender Beweise geschlossen worden, teilte die Polizei in Las Vegas am Donnerstag (Ortszeit) der „Los Angeles Times“ mit.

Vorwürfe von Körperverletzung seien fallen gelassen worden, hieß es weiter. Sie begrüßten die zügige Lösung der Angelegenheit seitens der Polizei, teilte das Anwaltsteam der Sängerin laut „TMZ.com“ mit.

Cardi B bewirft Besucherin mit Mikrophon

Eine Konzertbesucherin hatte nach einem Auftritt der Rapperin am Wochenende in der Casino-Stadt Vorwürfe der Körperverletzung bei der Polizei vorgebracht.

Cardi B („Bodak Yellow“) sei aus den Zuschauerreihen auf der Bühne mit einem Getränk bespritzt worden, berichteten US-Medien. Als Reaktion darauf habe die Sängerin ein Mikrofon ins Publikum geworfen, das eine Besucherin getroffen hätte. (dpa)

Nachtmodus
KStA abonnieren