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Clan-KriminalitätViele Verfahren wegen Drogenhandels

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Clans Polizei

Zwei Polizeibeamte führen ein Clan-Mitglied ab.

Berlin – Berlin bleibt ein Zentrum der Organisierten Kriminalität in Deutschland. Von den 535 Ermittlungsverfahren der Polizeibehörden, die in ganz Deutschland gegen Bandenkriminalität geführt wurden, spielten sich 59 in Berlin ab. Vor Berlin lagen in der Statistik nur die um ein Vielfaches größeren Bundesländer Nordrhein-Westfalen (107 Verfahren) und Bayern (78 Verfahren). Das geht aus einem bundesweiten Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Organisierten Kriminalität im Jahr 2018 hervor, das am Dienstag veröffentlicht wurde.

Zum ersten Mal enthielt das BKA-Lagebild ein eigenes Kapitel zur sogenannten Clankriminalität (45 Ermittlungsverfahren), die vor allem von kriminellen Mitgliedern arabischstämmiger Familien ausgeht, aber auch von Großfamilien, die aus dem früheren Jugoslawien und der Türkei stammen.

Mitglieder der arabisch- und türkischstämmigen Großfamilien liefen in Berlin 5 große Ermittlungskomplexe

Definiert wurde die allgemeine Clankriminalität vom BKA durch die „verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter“. Das gehe einher „mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung“.

Die Berliner Kriminalpolizei will in Kürze ein eigenes Lagebild zur Organisierten Kriminalität in der Hauptstadt vorstellen. Auch hier soll es ein Kapitel zur Clankriminalität geben.

Speziell gegen die Mitglieder der arabisch- und türkischstämmigen Großfamilien liefen in Berlin 5 große Ermittlungskomplexe. In ganz Deutschland waren es 27 Verfahren. 17 davon allein in Nordrhein-Westfalen, wo die arabischstämmigen Clans besonders in Essen und Duisburg aktiv sind.

In diesen Verfahren erfasste die Polizei in ganz Deutschland 476 Verdächtige: 152 Libanesen, 121 Deutsche, oft mit libanesischen, türkischen oder kurdischen Migrationshintergrund, 52 Syrer und 43 Türken.

Drogenhandel ein wichtiger Bestandteil der Clans

Zwar gehörten zu den Banden Verdächtige unterschiedlicher Nationalitäten, so das BKA. „Es steht jedoch zu vermuten, dass sich die Ebene der Entscheidungsträger innerhalb dieser OK-Gruppierungen weitestgehend aus kriminellen Mitgliedern des engsten Familienkreises zusammensetzt.“ Verdächtige anderer Nationalitäten würden lediglich für „Handlangerdienste“ eingesetzt.

In knapp der Hälfte der Ermittlungsverfahren (13) gegen arabisch- und türkischstämmige Clankriminalität gehe es um Drogenhandel, vor allem den Verkauf von Marihuana und Kokain. Neunmal hatten die verschiedenen Polizeibehörden Einbrecher- oder Diebesbanden im Visier.

Fünf-Punkte-Plan gegen Clans angekündigt

Die arabisch- und türkischstämmigen Clans haben bei ihrem Rauschgiftschmuggel besonders Verbindungen in die Niederlande, Belgien und Frankreich, in einigen Fällen auch in den Libanon und die Türkei, um Geld „zu waschen“. Außerdem gibt es Kontakte nach Schweden, weil auch dort Clans der gleichen Herkunft leben.

Vor zehn Monaten, am 26. November 2019, hatte der Berliner Senat einen Fünf-Punkte-Plan gegen die Clans angekündigt. Beim Landeskriminalamt gibt es seit dem Winter eine neue Koordinierungsstelle Organisierte Kriminalität (KO-OK). Bei der Staatsanwaltschaft wurde eine Spezialabteilung zur Vermögensabschöpfung besonders von kriminellen Mitgliedern arabischstämmiger Clans und anderen Banden eingerichtet.

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Das LKA bekam zudem Anfang 2019 ein Zentrum für Analyse und Koordination zur Bekämpfung krimineller Strukturen (ZAK BkS). Dort geht es um die Abstimmung mit den örtlichen Polizeidirektionen in den jeweiligen Berliner Bezirken. Erstellt wird eine monatliche Analyse. (dpa)