Der Mann sperrte sich mehrfach dagegen das Medikament zu verkaufen. Doch die Entscheidung für oder gegen die «Pille danach» obliegt nach einem Gerichtsurteil nicht der Apotheke.
GerichtsentscheidungApotheker darf Abgabe der „Pille danach“ nicht verweigern
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![Apotheken dürfen sich nicht aufgrund von Gewissensgründen gegen den Verkauf der «Pille danach» stellen.](https://static.ksta.de/__images/2024/06/27/0b6b8e6b-8a2f-446d-93f6-369a7dcdd14d.jpeg?auto=format&q=75&w=2000&h=2714&s=185335a0b151bec8b33cf98c93bb9726)
Apotheken dürfen sich nicht aufgrund von Gewissensgründen gegen den Verkauf der „Pille danach“ stellen.
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