Zu gefährlichE-Tretroller sollen nicht auf Gehwegen fahren
Berlin – Sie sollen ein neues Mobilitätsangebot für viele Städter sein: Kleine elektronisch betriebene Tretroller. Doch umstritten war: Wo sollen sie fahren dürfen? Der Verkehrsminister geht nun auf Warnungen ein.
E-Tretroller sollen nicht auf Gehwegen fahren
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will das Fahren von Elektro-Tretrollern auf Gehwegen entgegen der bisherigen Planung nicht erlauben. Scheuer sagte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag, er sei bereit, auf die Länder, die Bedenken hätten, zuzugehen und das Fahren auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit aus der geplanten Verordnung herauszustreichen: „Mir geht es darum, neue Formen der Fortbewegung so zu ermöglichen, dass sie niemanden gefährden.“
Die vom Bund auf den Weg gebrachten Pläne sahen bisher vor, dass nur E-Roller, die schneller als 12 Kilometer pro Stunde (km/h) sind, in der Regel auf Radwegen fahren sollen - und langsamere bis 12 km/h auf Gehwegen. Dort sollten sie nur mit Schritttempo unterwegs sein dürfen. Mehrere Länder, Fußgänger-Vertreter und Experten warnten aber vor neuen Gefahren etwa für Kinder, ältere und sehbehinderte Menschen, sollten zusätzliche Gefährte auf die Bürgersteige kommen.
Scheuer fordert schnelle Entscheidung
Scheuer sagte: „Egal ob jung oder alt – die Bürger sollen sich auf den Verkehrswegen sicher fühlen.“ Wichtig sei, jetzt zügig eine Regelung zu bekommen. „Wir brauchen jetzt im Sommer das Ja der Länder - und nicht erst in der Weihnachtszeit, wenn Schnee liegt.“
Der Bundesrat soll voraussichtlich am 17. Mai über die Verordnung abstimmen. Im Verkehrsausschuss der Länderkammer hatten sich jedoch bereits Bedenken formiert. Das Gremium empfahl mehrheitlich, dass alle E-Roller auf Radwege gehören - und langsamere Modelle nicht auf Gehwege sollen. Über diese Empfehlung sollte aber erst noch das Plenum des Bundesrats abstimmen.
Verkehrsausschuss gegen E-Tretroller in Fußgängerzonen
Der Verkehrsausschuss des Bundesrats hatte geltend gemacht, es sei nicht davon auszugehen, dass E-Roller auch in Fußgängerzonen tatsächlich nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt würden. Die bis zu 70 Zentimeter breiten, kaum hörbaren Fahrzeuge drohten auf den oft sehr schmalen Gehwegen zu „zahlreichen Konflikten“ zu führen.
Eine Aufteilung in zwei Kategorien sei außerdem nur schwer zu überwachen. Der Ausschuss empfahl mehrheitlich, sämtliche E-Roller wie Fahrräder zu behandeln, die deswegen auch Radwege nutzen sollen. Nur in Ausnahmefällen sollen „andere Verkehrsflächen“ freigegeben werden können. Denn sonst drohten „nicht hinnehmbare Gefahrensituationen“. (dpa)