Einsatz wegen häuslicher GewaltMann schlägt in Neuss Polizistin ins Gesicht – Klinik
Neuss – Am Donnerstag (5. August) mussten mehrere Streifenwagen gegen 15 Uhr zu einem Polizeieinsatz in die Neusser Innenstadt zu einer Wohnung ausrücken. Hintergrund des Polizeiaufgebots war eine Beziehungstat im familiären Umfeld, bei der es zu einem Körperverletzungsdelikt (Schlag ins Gesicht) gekommen war.
Nähere Angaben zu den Betroffenen und zur konkreten Familienkonstellation, in der das geschah, macht die Polizei Neuss auf Nachfrage mit Verweis auf den Schutz der Betroffenen und deren Persönlichkeitsrechte nicht.
Tatverdächtiger schlägt auf Beamten ein
Als Streifenbeamte eintrafen, um den Sachverhalt aufzunehmen und Maßnahmen zum Schutz vor weiteren gewalttätigen Übergriffen zu treffen, ging der Tatverdächtige mit gezielten Faustschlägen ins Gesicht auf die Beamten los. Bei der folgenden körperlichen Auseinandersetzung erlitten zwei Polizisten nicht unerhebliche Verletzungen.
Mit der Hilfe unmittelbar angeforderter Unterstützungskräfte gelang es schließlich, den aggressiven Mann zu fixieren und dem Polizeigewahrsam zuzuführen. Dort entnahm ein Arzt eine Blutprobe bei dem Neusser, um einen möglichen Einfluss durch Drogen, Medikamente oder Alkohol feststellen zu können.
Es wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Eine Polizeibeamtin musste in ein Krankenhaus gebracht werden und konnte ihren Dienst nicht wieder aufnehmen.
Häusliche Gewalt in Neuss: Gewalttäter der Wohnung verwiesen
Der Gewalttäter wurde der Wohnung verwiesen und ihm ein Rückkehrverbot, dass sich auf die nächsten zehn Tage erstreckt, ausgesprochen. Diese Maßnahme soll Angehörigen, die von Gewalt betroffen sind ermöglichen, rechtliche Schritte im Sinne einer zukünftigen (räumlichen) Trennung zu veranlassen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass häusliche Gewalt keine Privatsache sei. Auch im familiären Umfeld gilt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Art. 2 Grundgesetz).“
Häusliche Gewalt ist zwar kein eigener Straftatbestand, steht aber meist in Verbindung mit Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Nötigung und anderen strafbaren Handlungen, die ein polizeiliches Tätigwerden von Amts wegen auslösen.
Gewalt in der Partnerschaft
Das rät die Polizei bei häuslicher Gewalt
Jede vierte Frau in Deutschland hat in einer Partnerschaft schon mal Gewalt erlebt. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Wer betroffen ist, dem rät die Polizei:
Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Eine Person Ihres Vertrauens und/oder ein Rechtsbeistand können Sie begleiten.
Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!
Setzen Sie sich mit einer Beratungsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.
Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen, wie Datum, Uhrzeit und was genau geschehen ist.
Suchen Sie einen Arzt auf, nennen Sie ihm den Ursprung der Verletzungen und lassen Sie die Verletzungen attestieren und z.B. fotografieren, um sie für eine mögliche Strafanzeige dokumentiert zu haben.
Frauenhäuser bieten Ihnen ebenfalls Schutz und die Mitarbeiterinnen können Sie bei weiteren Schritten beraten.