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Ermittlungsverfahren NRWVier Beschuldigte aus Untersuchungshaft entlassen – Ermittler zu langsam

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Vier Freilassungen wegen zu langer Verfahrensdauer in NRW. (Symbolbild)

Vier Freilassungen wegen zu langer Verfahrensdauer in NRW. (Symbolbild)

Wegen zu langer Dauer der Ermittlungsverfahren mussten in NRW im vergangenen Jahr bereits vier Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Wegen zu langsamer Arbeit der Ermittler sind 2024 vier Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das hat das NRW-Justizministerium auf Anfrage mitgeteilt. Bis Ende November mussten ein mutmaßlicher Betrüger und drei mutmaßliche Diebe auf freien Fuß gesetzt werden. Den drei Beschuldigten werden jeweils mehrere Fälle des schweren Bandendiebstahls und der Sachbeschädigung vorgeworfen.

Auch mutmaßliche Mörder freigelassen

Die Untersuchungshaft soll in der Regel und nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sechs Monate nicht übersteigen. Können die Ermittler bei dem dann fälligen Haftprüfungstermin keine triftigen Gründe dafür vorlegen, dass es nicht möglich war, innerhalb eines halben Jahres Anklage zu erheben, werden die Beschuldigten auf freien Fuß gesetzt.

In der Vergangenheit mussten schon mutmaßliche Mörder deswegen freigelassen werden. Die Zahl der wegen überlanger Verfahrensdauer Freigelassenen war in früheren Zeiten schon deutlich höher. (dpa)