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Landgericht Braunschweig wohl nicht zuständigHaftbefehl gegen Verdächtigen im Fall Maddie aufgehoben

Lesezeit 2 Minuten
Kate und Gerry McCann zeigen während einer Pressekonferenz ein Bild ihrer verschwundenen Tochter Madeleine (Maddie).

Seit fast 16 Jahren wird das britische Mädchen Maddie vermisst.

Die Anklage wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch gegen einen 46-Jährigen ist geplatzt. Er steht auch im Fall Maddie unter Mordverdacht.

Für die Anklage wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Deutschen sieht sich das Landgericht Braunschweig nicht zuständig. Die Strafkammer gehe davon aus, dass der letzte deutsche Wohnsitz des Angeschuldigten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs liege, teilte das Gericht am Donnerstag (20. April) mit. Vor seiner Flucht ins Ausland hatte der Verdächtige demnach noch einen letzten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt.

Fall Maddie: Im Oktober wurde der 46-Jährige angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig hatte den 46 Jahre alten Mann im vergangenen Oktober angeklagt und ihm dabei drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand.

Der Mann steht zudem im Fall Maddie unter Mordverdacht. Die Ermittlungen zum Verschwinden des Mädchens gehen ungeachtet der aktuellen Anklage weiter, hatten die Strafverfolger zuletzt immer betont. Aktuell sitzt der Mann eine siebenjährige Haftstrafe ab, die er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz bekam. Diese Haftzeit wäre nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im September 2025 voll verbüßt.

Fall Maddie: Aufhebung des Haftbefehls hat keinen Einfluss auf jetzige Haft

Mit der Entscheidung jetzt hob das Landgericht Braunschweig zwar einen zusätzlichen Haftbefehl auf. Dies habe aber keinen Einfluss auf die weitere Verbüßung der Strafhaft. Der Angeklagte hatte dem Gericht zufolge selbst angegeben, dass er nach seiner Braunschweiger Zeit einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hatte. „Die Staatsanwaltschaft sollte es als deutliches Signal verstehen, nicht an diesem Verfahren zu klammern“, sagte der Verteidiger des Verdächtigen. (dpa)