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Prozess um tödlichen VorfallPilot erfasst Fallschirmspringer mit Flugzeugflügel – Haftstrafe

Lesezeit 2 Minuten
Fallschirmspringer der Schweizer Luftwaffe springen aus einem Flugzeug des Typs Pilatus PC-6 ab. Bei Fallschirmsprüngen in Frankreich aus einem gleichen Flugzeug kam es zu einem tödlichen Unfall. (Symbolbild)

Fallschirmspringer der Schweizer Luftwaffe springen aus einem Flugzeug des Typs Pilatus PC-6 ab. Bei Fallschirmsprüngen in Frankreich aus einem gleichen Flugzeug kam es zu einem tödlichen Unfall. (Symbolbild)

Laut eines Sicherheitsberichts hätte der Pilot offenbar keine Flüge alleine unternehmen dürfen. Das Gericht verurteilte den 64-Jährigen.

Ein Pilot ist in Frankreich zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Wie unter anderem die britische „BBC“ und französische Medien berichten, sieht es das Gericht als erwiesen an, dass den Piloten die Schuld am Tod eines Fallschirmspringers trifft, der beim Sprung vom Flügel des Flugzeugs erfasst wurde. Das Gericht im südfranzösischen Montauban bestätigte das Urteil.

Prozess um tödlichen Fallschirmsprung: Gericht verurteilt Piloten

Demnach kam es zu dem tödlichen Fallschirmsprung im Juni 2018 über der französischen Kleinstadt Bouloc in der Nähe von Toulouse. Aus dem Untersuchungsbericht der französischen Behörde für Luftsicherheit geht demnach hervor, dass der 64 Jahre alte Pilot ein Manöver flog und es so zur Kollision mit dem Fallschirmspringer kam.

Der 40 Jahre alte Fallschirmspringer wurde demnach von einer Tragfläche des Flugzeugs des Typs Pilatus PC-6 erfasst und so schwer verletzt, dass er starb.

Fallschirmspringer tödlich verletzt: Bericht klärt Flugunfall 2018

Der Bericht stellt fest, dass mehrere Faktoren zu dem tödlichen Vorfall geführt haben: So soll der verurteilte Pilot keine Sichtlinie zu den zehn Fallschirmspringer gehabt haben, die an diesem Tag aus der Maschine sprangen. Außerdem soll es keine umfassende Einweisung zwischen Piloten und Fallschirmspringern gegeben haben. Warum der Pilot einen steilen Sinkflug flog, der überhaupt erst zur Kollision führte, ist bislang ungeklärt.

„Der erste Fallschirmspringer im Wingsuit kollidierte mit dem linken Flügel des Flugzeugs, wenige Sekunden nachdem er aus dem Flugzeug gesprungen war. Der Wingsuit-Springer starb beim Aufprall“, heißt es in dem Bericht. Weiter stellt der Bericht fest, dass der Pilot gegen ein ärztliches Attest verstoßen hat, was es ihm untersagte, alleine Flüge zu unternehmen.

Das Gericht sah es daraufhin als erwiesen an, dass den Piloten eine Schuld an dem tödlichen Vorfall trifft. Neben der einjährigen Haftstrafe auf Bewährung belegte das Gericht ihn mit einer zusätzlichen Flugsperre für ein Jahr. (mab)