Der Trauerprozess an der Schule des Opfers und der beiden mutmaßlichen Täterinnen geht aber weiter.
FreudenbergSchule der getöteten Luise kehrt allmählich zu Unterricht zurück
An der Schule der getöteten zwölfjährigen Luise in Freudenberg im südlichen Nordrhein-Westfalen sollen die Schülerinnen und Schüler nach ausführlichen Gesprächen allmählich wieder nach Stundenplan unterrichtet werden. Die ersten behutsamen Schritte in Richtung eines normalen Unterrichts hat die Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde für diesen Donnerstag angekündigt.
Die Rückkehr zum Stundenplan solle aber ohne Druck passieren, versicherte ein Sprecher der Aufsichtsbehörde. Wo Schülerinnen und Schüler noch den Wunsch nach Gesprächen hätten, stehe der reguläre Unterricht hinten an. Drei Tage lang hätten sich Schüler und Lehrer nach der Tat Zeit für Gespräche und die Trauerarbeit genommen. Dieser Prozess sei auch noch lange nicht abgeschlossen. Psychologen und Fachleute der Bezirksregierung seien weiter an der Schule im Einsatz.
Freudenberg: Mutmaßliche Täterinnen sind nicht schuldfähig
Luise war am Samstag mit zahlreichen Messerstichen getötet worden. Bei einer großangelegten Suche nach dem vermissten Kind fanden Polizeibeamte am Sonntagmittag in einem abgelegenen Tal die Leiche. Laut den Ermittlern haben zwei 12- und 13-jährige Mädchen aus dem Bekanntenkreis des Opfers die Tat gestanden. Sie sind aus Altersgründen nicht schuldfähig und können nicht angeklagt werden. Das Jugendamt ist für die weiteren Maßnahmen verantwortlich.
Wie der Kreis Siegen-Wittgenstein mitteilte, sind die Mädchen in einem ersten Schritt „außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht“ worden. „Das ist auch damit verbunden, dass die Kinder nicht ihre bisherigen Schulen besuchen.“ Die Mädchen hätten weiter Kontakt zu ihren Eltern. Im nächsten Schritt würden die Geschehnisse mit den Beteiligten aufgearbeitet. Dabei gehe es auch um Unterstützungsleistungen.
Freudenberg: Ermittler gehen von Haushaltsmesser als Tatwaffe aus
Die Staatsanwaltschaft Koblenz machte mit Verweis auf das Alter der Kinder keine Angaben zum mutmaßlichen Tatmotiv und zu Details des Tatgeschehens. Nach dem Obduktionsergebnis ist das Opfer verblutet. Von der Tatwaffe fehlt laut den Ermittlern jede Spur. Sie gehen von einem haushaltsüblichen Gegenstand aus. Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Kinder und ihre Familien müssten geschützt werden. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt davor, Bilder, Namen oder angebliche Social-Media-Profile der mutmaßlichen Täterinnen im Internet zu teilen.
„Die Verbreitung von persönlichen Daten oder Bildern mutmaßlicher Beschuldigter durch private Personen in Sozialen Medien stellt eine moderne Form der Hexenjagd dar“, sagte BDK-Chef Dirk Peglow dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Die Gefahr sei groß, dass Menschen öffentlich mit der Tat in Verbindung gebracht werden, die gar nichts mit ihr zu tun hätten. Und es bestehe die Gefahr, dass angeprangerte Menschen verbal oder gar körperlich angegangen werden.
In der Debatte um Strafmündigkeit ist der Deutsche Kinderschutzbund gegen eine Herabsetzung der Altersgrenze. „Ab 14 gehen wir davon aus, dass eben Jugendliche sehr viel besser übersehen und begreifen können, was das für Taten sind und was das für Folgen hat“, sagte Vize-Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn dem Radiosender RPR1.
Unter 14 müsse man da ein Fragezeichen machen. Die Angst vor früheren Strafen halte nicht von Taten ab. Zudem gebe es andere Möglichkeiten der Konsequenzen, das Jugendamt habe eine Palette von Möglichkeiten. (dpa)