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„Kinder kommen nicht zurück“Gericht verurteilt Raserin nach illegalem Autorennen zu lebenslanger Haft

Lesezeit 3 Minuten
Die weibliche Angeklagte kommt vor Verhandlungsbeginn in einen Gerichtssaal im Landgericht Hannover.

Über das tödliche Autorennen wurde bereits zum zweiten Mal verhandelt. Nachdem das Urteil zu sechs Jahren Haft von April 2023 aufgehoben wurde, fällt die neue Strafe für die 42-jährige Hauptangeklagte, hier bei Prozessbeginn, nun deutlich strenger aus.

Zwei kleinen Jungen starben im Februar 2022, als der Wagen der Familie im niedersächsischen Barsinghausen in ein verbotenes Autorennen geriet.

Kein Urteil kann die verzweifelte Mutter trösten – egal, wie es ausfällt. „Andere Kinder gehen zur Schule, meine sind im Grab“, sagte die weinende Frau. Ihr Mann versuchte, die Fassung zu bewahren. Er sagte: „Ich weiß, meine Kinder kommen nicht zurück.“

Seine zwei kleinen Jungen im Alter von zwei und sechs Jahren starben im Februar 2022, als der Wagen der Familie im niedersächsischen Barsinghausen in ein verbotenes Autorennen geriet. Dafür muss eine 42-Jährige nun wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis, ihr 41 Jahre alter Rivale bei dem Rennen für vier Jahre.

Nach dem Urteil entschuldigte sich Richterin Britta Schlingmann bei der untröstlichen Familie: Man bekomme den Eindruck, dass es in der Verhandlung nur um die Angeklagten und ihre Gefühle gehe, weniger um die Opfer. Sie wolle aber sagen, wie leid es ihr tue, was die Familie im Verfahren habe erdulden müssen – der Tod der Kinder könne mit dem Prozess nicht wiedergutgemacht werden. Der Vater der Kinder meinte: Wer ein Auto fahre, müsse auch an andere Menschen denken.

Auto wurde auf Pferdekoppel geschleudert

Dann wurde die Richterin deutlich: Das Gericht sei überzeugt, dass die Verurteilten den Tod anderer und die Kollision mit dem Gegenverkehr billigend in Kauf genommen hätten, sagte sie. Das Urteil fiel wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und eines illegalen Autorennens mit Todesfolge. Der Führerschein der verurteilten soll demnach für fünf Jahre eingezogen werden, der des Mitangeklagten für drei Jahre. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Hinter dem Ortsausgang von Barsinghausen lieferten sich die beiden Verurteilten ein verbotenes Autorennen. Etwa 500 Meter raste die Frau mit ihrem Wagen auf der Gegenfahrbahn, um ihren Rivalen zu überholen. Beim Einscheren in eine Kurve – mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde – verlor sie die Kontrolle über ihren Wagen. Es kam zum Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr. Dabei wurde das Auto der vierköpfigen Familie auf eine Pferdekoppel geschleudert. Die kleinen Jungen auf der Rückbank, obwohl altersgerecht angeschnallt, starben. Deren Eltern und der Fahrer eines anderen Autos wurden schwer verletzt. Auf der Strecke ist Tempo 70 erlaubt.

Verteidigung will in Revision gehen

Es war keineswegs der erste Prozess zu dem Fall: Es musste neu verhandelt werden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil vom April 2023 wegen Rechtsfehlern weitgehend aufgehoben hatte. Damals war die Hauptangeklagte zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, der Mitangeklagte zu vier Jahren.

Doch mit dem neuen Urteil ist es möglicherweise noch nicht vorbei: Rechtsanwältin Yana Tchelpanova, eine der Verteidigerinnen der 42-Jährigen, kündigte noch im Gerichtssaal Revision an, das Urteil sei lebensfern - und: „Wir halten es für ein Fehlurteil.“ (dpa)