Gymnasium NonnenwerthErmittlungen wegen des Anfangsverdachts des Betruges
Remagen – Im Zusammenhang mit der angekündigten Schließung der fast 170 Jahre alten Schule auf der Rheininsel Nonnenwerth bei Remagen zum Sommer 2022 kam es zu einer Razzia. Die Staatsanwaltschaft Koblenz leitete nach eigenen Angaben Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts des Betruges gegen den Schulträger ein. Vier Beamte der Anklagebehörde und rund 40 Polizisten durchsuchten am Mittwoch 13 Objekte im nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen.
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Den Ermittlungen voraus gingen Strafanzeigen des Vereins „Schulwerk des Gymnasiums Nonnenwerth“ sowie eines Elternteils. Demnach soll Peter Soliman, der Käufer von Insel und Schule, insgeheim von Anfang an geplant haben, den Schulbetrieb nicht fortzuführen. Hierüber seien die verkaufenden Franziskanerinnen aber angeblich zunächst getäuscht worden. Im Glauben an die Fortführung des Schulbetriebs hätten sie einem niedrigeren als dem sonst erreichbaren Kaufpreis zugestimmt.
Vorwurf der Spendengeldbereicherung
Zudem soll der Beschuldigte Schülereltern später mit der Zusage der Schulfortführung zu Spenden im oberen sechsstelligen Bereich bewogen haben. Zu ihrer Verwendung habe er trotz Aufforderung keine Rechnung vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft teilte aber auch mit, erste Erkenntnisse würden darauf hindeuten, „dass es keine rechtsverbindliche Zusage einer Fortführung der Schule gegenüber den Veräußerinnen gegeben hat.“
Der beschuldigte Schulträger Peter Soliman teilte auf Anfrage dieser Zeitung mit, die Ermittlungen entbehrten „jeder Grundlage“. Die Vorwürfe der Täuschung bezeichnete Soliman als „haltlos“, die der Bereicherung an Spendengeldern als „jede Grundlage entbehrende Unterstellung“. Die Informationen des Schulwerks seien aus seiner Sicht „nicht nur grundlegend falsch, sondern ehrabschneidend“. Man habe „bei allen Maßnahmen und Anforderungen in vollem Umfang mit den Behörden kooperiert“. (mit dpa)
Anmerkung der Redaktion: Das Ermittlungsverfahren gegen Peter Soliman wurde im August 2022 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, nachdem sich die Vorwürfe des Betrugs nicht bestätigt hatten. Den Ermittlungen zufolge wurde keine mündliche oder schriftliche Zusage über den Fortbetrieb der Schule erteilt. Auch hinsichtlich einer Spendenaktion, mit der die Rettung des Inselgymnasiums versucht wurde, hat sich der Vorwurf des Betruges nicht bestätigt.