In Australien zwingt eine Frau ihre Tochter zur Hochzeit mit einem älteren Mann. Fünf Monate später ist die junge Ehefrau tot - ermordet von ihrem Mann. Nun muss die Mutter in Haft.
Keine mildernden UmständeHaft für Frau nach tödlicher Zwangsheirat ihrer Tochter
In Australien ist eine Frau wegen der tödlichen Folgen der Zwangsverheiratung ihrer Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte der Victoria County Court in Melbourne mit. Der Ehemann hatte die junge Frau nur fünf Monate nach der Hochzeit ermordet und verbüßt dafür eine lebenslange Haftstrafe.
Die zuständige Richterin Fran Dalziel erklärte, dass die 48-jährige Angeklagte zwar den Tod ihrer Tochter betrauere, aber keinerlei Reue für ihr Vergehen an sich gezeigt habe. „Sie haben Ihre Macht als Mutter missbraucht, als die Person, mit der sie (die Tochter) lebte und die sie respektierte.“ Laut der australischen Nachrichtenagentur AAP handelt es sich um das erste derartige Urteil in dem Land, seit Zwangsverheiratungen 2013 per Gesetz zur Straftat erklärt wurden.
Australien: Frau kommt wegen tödlicher Folgen der Zwangsverheiratung ihrer Tochter in Haft
Die gebürtige Afghanin könnte nach Verbüßung ihrer Strafe auch in die Heimat abgeschoben werden, hieß es in dem Urteil. Dem Gericht zufolge hatte sie im Jahr 2019 ihre damals 20-jährige Tochter zu der Heirat gedrängt, nachdem deren erste Ehe geschieden worden war. Mit der arrangierten zweiten Ehe wollte sie den Ruf ihrer Familie wiederherstellen.
Gerichtsunterlagen zufolge soll die junge Frau ihren Freunden, Lehrern und Fahrlehrern gesagt haben, dass sie den älteren Mann nicht heiraten und sich stattdessen auf ihr Studium konzentrieren wolle. Sie soll ihre Mutter angefleht haben, die Verlobung wieder zu lösen - aber ohne Erfolg.
Die Richterin räumte ein, dass die Angeklagte mit kulturellen Erwartungen ihrer Gemeinschaft konfrontiert gewesen sei - jedoch verbiete ihr das Gesetz, diese als mildernden Umstand zu berücksichtigen. „Jedem in unserem Land muss klargemacht werden, dass Zwangsheirat gegen das Gesetz verstößt“, betonte Dalziel. Medienberichten zufolge soll die Verurteilte im Gerichtssaal geweint und geschrien haben. Über einen Übersetzer ließ sie demnach erklären, sie habe nichts falsch gemacht und könne das Urteil nicht anerkennen.
Nach australischem Recht kann die Frau nach einem Jahr Haft wieder freikommen. Dafür muss sie eine Kaution hinterlegen und sich verpflichten, für den Rest der Haftzeit keine Straftat mehr zu begehen. (dpa)