Er sitzt wegen des Halle-Attentats mit der Höchststrafe im Gefängnis. Auch dort gilt er als großes Sicherheitsrisiko. Jetzt steht der 32-Jährige wegen Geiselnahme von Wärtern vor Gericht – und gesteht ausführlich.
Hohes SicherheitsrisikoHalle-Attentäter gesteht Geiselnahme in Haft bei Ausbruchversuch
Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen hat der Prozess gegen den Attentäter von Halle wegen einer Geiselnahme vor gut einem Jahr im Gefängnis in Burg bei Magdeburg begonnen. Der 32-Jährige gestand am Donnerstag, es habe sich um einen Ausbruchversuch gehandelt. „Ich wollte eben frei sein.“ Er beschrieb bei der Verhandlung in Magdeburg detailliert, wie er Beamte mit einer aus Schreibmaterialien und Batterien selbst gebastelten Waffe bedrohte und sie nötigte, ihm diverse Türen zu öffnen.
Er nutzte dazu den Zeitpunkt, als er zur Nacht eingeschlossen werden sollte. Ausführlich und lebhaft gestikulierend beschrieb Stephan Balliet sein Vorgehen, dass es ihm vielfach nicht schnell genug gegangen sei. „Es hat mich sehr gestört. Weil es bei einem Ausbruchsversuch auf Zeit ankommt.“
Attentäter von Halle: Balliet gilt als extremes Sicherheitsrisiko
Das zuständige Landgericht Stendal verhandelt in einem Hochsicherheitssaal in Magdeburg. Balliet gilt als extremes Sicherheitsrisiko. Im Gerichtssaal musste er Fußfesseln tragen, beim Transport durch die Spezialeinheit des Justizvollzugs zusätzlich Handfesseln. Während der Verhandlung saßen maskierte Spezialkräfte der Justiz in voller Schutzausrüstung hinter dem Angeklagten. Nach der Befragung des Angeklagten sollten Videoaufnahmen aus dem Gefängnis gesichtet werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Balliet wegen Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt. Ihrer Überzeugung nach hat der zur Höchststrafe verurteilte Deutsche am Abend des 12. Dezember 2022 als Häftling im Hochsicherheitsgefängnis Burg mehrere Vollzugsbeamte mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Er soll so bis vor eine Kfz-Schleuse gelangt sein, wo sein Ausbruchversuch an technischen Sicherungsmaßnahmen scheiterte. Ein Ausbruchversuch selbst ist nicht strafbar.
Justizvollzugsbedienstete, die Geiseln waren, als Nebenkläger
Balliet war im Dezember 2020 wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags in Halle zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
Im aktuellen Prozess treten zwei Justizvollzugsbedienstete, die Geiseln waren, als Nebenkläger auf. Sie waren am ersten Verhandlungstag nicht anwesend. Über ihre Rechtsanwälte haben sie beispielsweise die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Beweisanträge zu stellen und auch zu plädieren. Zudem geht es um Anerkennung als Opfer und mögliche Entschädigungen. Das Gericht hat vorerst acht Verhandlungstermine bis zum 29. Februar angesetzt. Das Interesse von Medien und Zuschauern war geringer als im Prozess 2020, mehrere Plätze im Zuschauerraum hinter einer Wand aus Sicherheitsglas bleiben frei. (dpa)