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Landwirte besorgtAfrikanische Schweinepest erstmals in Deutschland nachgewiesen

Lesezeit 2 Minuten
Wildschweine

Zwei Wildschweine steht auf einem Plateau im Wald und wühlen bei der Futtersuche mit der Schnauze im Erdboden. (Symbolbild)

Berlin – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist erstmals in Deutschland nachgewiesen worden. Die Tierseuche wurde bei einem toten Wildschwein in Brandenburg nahe der Grenze zu Polen bestätigt, wie Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) am Donnerstag in Berlin mitteilte. „Der Verdacht hat sich leider bestätigt“, sagte sie. „Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich.“

Vom Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch gehe keine Gefahr für den Menschen aus. Für Schweine sei die Seuche fast immer tödlich.

Schweinekadaver nur wenige Meter von Grenze gefunden

Der Kadaver des Wildschweins war wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt im Landkreis Spree-Neiße gefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut, das als nationales Referenzlabor Verdachtsfälle abklärt, brachte den endgültigen Nachweis. Damit verliert Deutschland den Status als „seuchenfrei“. Nun können Exportstopps für Schweinefleisch ins Nicht-EU-Ausland drohen, zum Beispiel nach Asien. Bei den Bauern gibt es deshalb große Sorgen vor wirtschaftlichen Auswirkungen.

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Ein Übertreten der Tierseuche nach Deutschland wird seit längerem befürchtet. Seit mehreren Monaten kursiert die Afrikanische Schweinepest in Polen. Im März wurde im Nachbarland ein daran gestorbenes Wildschwein nur etwas mehr als zehn Kilometer vor der Grenze zu Deutschland entdeckt. Als Ursache für die Verbreitung in Europa wird die illegale Entsorgung von Speiseabfällen vermutet, die den Erreger enthielten.

Brandenburg hatte in den Kreisen Oder-Spree und Spree-Neiße sowie in der Stadt Frankfurt (Oder) einen 120 Kilometer langen Elektroschutzzaun an der Grenze errichtet. Er soll Wildschweine aufhalten. Ein fester Schutzzaun im Kreis Spree-Neiße ist geplant. Auch am sächsischen Grenzverlauf wurde ein Zaun gebaut.

Für das Krisenmanagement sind die örtlichen Behörden zuständig. Wird die Schweinepest bei einem Wildschwein festgestellt, wird nach Angaben des Bundesministeriums ein „gefährdeter Bezirk“ festgelegt und eine Pufferzone eingerichtet. Hausschweine und Schweinefleisch dürfen dann aus diesen Gebieten - bis auf Ausnahmen - nicht herausgebracht werden. (dpa)