Die „Letzte Generation“ erwartet keine strafrechtlichen Konsequenzen nach dem Tod einer Radfahrerin.
Staatsanwaltschaft BerlinKeine Anklage gegen Klimaaktivisten nach Tod einer Radfahrerin
Der Tod einer Radfahrerin in Berlin nach einem Unfall mit einem Betonmischer hat für Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das hat die Staatsanwaltschaft Berlin am Donnerstag mitgeteilt.
Zwar habe eine Protestaktion von zwei Mitgliedern der Klima-Protestgruppe am 31. Oktober 2022 auf der Stadtautobahn A100 zum Stau geführt und damit die Ankunft eines Spezialfahrzeuges der Feuerwehr verzögert, das bei der Bergung der 44-Jährigen helfen sollte.
Aufgrund schwerer Verletzungen: ohnehin nicht mehr zu retten gewesen
Darauf sei es aber angesichts einer „notfallmedizinisch vollkommen korrekten“ Entscheidung der Notärztin vorher nicht angekommen, hieß es. Laut Staatsanwaltschaft wäre die Radfahrerin angesichts ihrer schweren Verletzungen ohnehin nicht mehr zu retten gewesen. Dies habe die Obduktion ihrer Leiche ergeben. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt.
Die Gruppe Letzte Generation wurde heftig für ihre Aktionen kritisiert. Ganz ohne strafrechtliche Folgen bleibt die Aktion am 31. Oktober 2022 auch nicht: Die Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden Aktivisten Anklage wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben. Sie sollen sich deshalb vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. (dpa)