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BelästigungsklageKeine Immunität für Altkönig – Juan Carlos I. muss vor Gericht

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Juan Carlos, früherer König von Spanien. (Archivbild)

London – Vor dem Obersten Gerichtshof in London hat am Dienstag die erste Verhandlung gegen Spaniens Altkönig Juan Carlos wegen einer Belästigungsklage seiner früheren engen Freundin Corinna zu Sayn-Wittgenstein begonnen. Sie macht laut Angaben des Gerichts geltend, sie und ihre Familie seien zwischen 2012 und 2014 bedroht, in ihre Häuser sei eingebrochen und sie „überwacht“ worden.

Dies sei durch den damaligen Chef des spanischen Geheimdienstes CNI, Félix Sanz Roldán, und CNI-Agenten im Auftrag von Juan Carlos geschehen. Die Tochter eines Dänen und einer Deutschen, die früher Corinna Larsen hieß, klagt deshalb auf Schadenersatz.

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Juan Carlos, der im Exil in Abu Dhabi lebt, hat die Vorwürfe zurückweisen lassen. Ob er im Laufe des voraussichtlich langen Verfahrens persönlich vor Gericht werde erscheinen müsse, war unbekannt. Details teilte das Gericht vorm ersten Verhandlungstag zunächst nicht mit. Bei der gerichtlichen Klärung, was an den Vorwürfen dran ist, könnten neue peinliche Details über das Verhalten von Juan Carlos ans Licht kommen und Kritikern der spanischen Monarchie Auftrieb geben.

Kein Immunität für Altkönig Juan Carlos

Das Verfahren gegen Juan Carlos wurde erst möglich, nachdem der High Court vergangenen Donnerstag entschieden hatte, dass sich der Altkönig nicht auf Immunität vor der Justiz berufen kann. Die von der Klägerin behaupteten Handlungen stünden nicht mit seiner Tätigkeit als Staatsoberhaupt in Zusammenhang.

Fast zeitgleich mit dem Beginn des Prozesses im High Court gegen den Altkönig nahm dessen Sohn und heutige spanische König Felipe VI. mit seiner Frau, Königin Letizia, nur gut zwei Kilometer entfernt gemeinsam mit der britischen Königin Elizabeth II. in der Westminster Abbey am Gedenkgottesdienst für ihren vor knapp einem Jahr gestorbenen Ehemann Prinz Philip teil. (dpa)