Für eine Reihe von Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch muss sich ein 35-Jähriger vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.
„Loverboy“-ProzessAngeklagter bestreitet Vorwürfe vor Gericht
Ein 35-Jähriger hat vor Gericht bestritten, eine bayerische Berufsschülerin als „Loverboy“ in die Zwangsprostitution gelockt zu haben. „Ich musste sie zu nichts überreden. Und ich habe sie auch nicht gelockt und schon gar nicht als ‚Loverboy‘“, sagte der Angeklagte am Donnerstag am Landgericht in Düsseldorf aus.
„Loverboy“-Prozess in Düsseldorf
Kennengelernt habe er die damals 18-Jährige über Instagram. Der Vorschlag, sich zu treffen, sei von ihr gekommen. Da habe sie bereits bei einem Escortservice gearbeitet, was er damals nicht gewusst habe. Sie sei freiwillig in den Libanon mitgekommen und habe dort ebenso freiwillig in einer Wohnung am Gruppensex mit Freunden und Bekannten teilgenommen.
Die Anklage wirft dem 35-Jährigen unter anderem Menschenhandel, Zwangsprostitution, Erpressung und Waffenbesitz vor – insgesamt 17 Straftaten. Zu den weiteren Anklagepunkten will sich der Langenfelder in den kommenden Prozesstagen äußern.
Angeklagter hat eine Liste an Vergehen
Der Sozialhilfeempfänger soll als brutaler Zuhälter Zehntausende Euro eingestrichen haben und in einer teuren Limousine unterwegs gewesen sein. Außerdem waren auf seinem Mobiltelefon kinderpornografische Fotos und Videos gefunden worden.
Anfang März 2022 war er wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einem Mann in Duisburg ein Messer in den Bauch gerammt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte vergeblich Sicherungsverwahrung für ihn beantragt. Für den Prozess sind bis Mitte Dezember 33 Verhandlungstage angesetzt. (dpa)