Missbrauch von MünsterVerurteilte legen Revision ein
Münster – Nach den fünf Urteilen im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex Münster haben alle Verurteilten Revision eingelegt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Die Frist laufe in der Nacht zu Mittwoch ab.
Die Große Strafkammer hat noch bis etwa Anfang November Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Mit der Zustellung haben die Anwälte der Verurteilten dann vier Wochen Zeit für die schriftliche Begründung der Revision. Bei diesem Rechtsmittel prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Entscheidung des Landgerichts auf Rechtsfehler.
Vier Männer und eine Frau verurteilt
Das Gericht hatte am 6. Juli vier Männer und eine Frau verurteilt. Der Drahtzieher, ein 28-jähriger IT-Techniker aus Münster, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Bei ihm sieht das Landgericht Münster 29 Taten, darunter zahlreiche Vergewaltigungen in einer Gartenlaube im Norden von Münster, als erwiesen an. Der Deutsche gilt als Schlüsselfigur.
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Die anderen Männer im Alter zwischen 31 und 43 Jahren aus Hannover (Niedersachsen), Schorfheide in Brandenburg und Staufenberg in Hessen wurden zu Haftstrafen zwischen 10 und 12 Jahren und wegen Wiederholungsgefahr ebenfalls zu anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für 5 Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 6 Jahre plädiert. (dpa)