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Nach tagelanger SucheKobra-Besitzer aus Herne darf weiter Schlangen halten

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Am 25. August war im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses eine hochgiftige Monokelkobra mit einer geschätzten Länge von mindestens 1,40 Metern gesichtet worden.

Herne – Nach der Jagd auf eine Monokelkobra in Herne dürfte sich der mutmaßliche Besitzer der Schlange neue giftige Tiere zulegen. Das geht aus einem Schreiben des Innenministeriums an den Landtag hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Nach Ansicht der Grünen würde selbst das geplante Gifttier-Gesetz daran zunächst nichts ändern - auch nach Inkrafttreten des Gesetzes dürfte der Mann durch eine Bestandsschutz-Klausel vorhandene Giftschlangen behalten.

Herne: Monokelkobra-Besitzer hatte 21 weitere Schlangen

Fast eine Woche hatte sich die Kobra im August in Herne in einem Häuserblock versteckt, die Wohnungen wurden evakuiert. Beim mutmaßlichen Besitzer der Monokelkobra wurden 21 weitere Schlangen entdeckt, die inzwischen mit dem mutmaßlich entwischten Tier bei Reptilienexperten in Recklinghausen leben, so das Innenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Dadurch seien der Stadt Herne keine weiteren Kosten entstanden.

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Aus der Antwort geht auch hervor, dass der Mann noch im Juni 2019 „tierschutzrechtlich“ kontrolliert worden sei - ohne Beanstandungen. Auch nach der Flucht der Kobra habe man dem mutmaßlichen Halter keine Tierschutz-Verstöße nachweisen können: „Daher wurde auch kein Schlangenhalteverbot auf Grundlage tierschutzrechtlicher Rechtsvorschriften gegen den Tierhalter erlassen.“

Norwich Rüße: Neues Gesetz bringt nichts

Für den Tierschutz-Experten der Grünen-Fraktion, Norwich Rüße, würde sich daran auch mit dem für 2020 geplanten Gifttier-Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung in seinem aktuellen Entwurf nichts ändern.

Es sieht einen Bestandsschutz für Giftschlangen-Halter vor, die ihre Tiere unter bestimmten Bedingungen behalten dürfen. „Wir sind der Auffassung, dass Gifttiere nur von Personen gehalten werden sollten, deren Sachkunde erwiesen ist, da nur so eine angemessene Haltung von gefährlichen Tieren gewährleistet werden kann. CDU und FDP müssen daher dringend ihren Gesetzentwurf nachbessern“, so Rüße. (dpa)