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Von weiterer Vollstreckung abgesehenMoshammer-Mörder wird nach 18 Jahren Haft in Irak abgeschoben

Lesezeit 2 Minuten
Der Modezar Rudolph Moshammer hält sein Hündchen ´Daisy» bei einer Pressekonferenz.

Der wegen des Mordes an Moshammer verurteilte Iraker soll in Kürze in sein Herkunftsland abgeschoben werden.

Der Anwalt des verurteilten Mörders kündigte an, dass der Flug noch im Januar geplant sei. Im Irak verlässt der 43-Jährige das Flugzeug als freier Mann.

Der wegen des Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker Herisch A. wird nach 18 Jahren Haft in Deutschland in sein Herkunftsland abgeschoben. Die Abschiebung sei im Gange, das Flugzeug mit dem heute 43-Jährigen an Bord starte voraussichtlich um 14.30 Uhr vom Frankfurter Flughafen nach Bagdad, sagte ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur.

Zuvor war mit der Anerkennung der Identität des Mannes durch den Irak die Voraussetzung für den Abschiebeflug geschaffen worden. Das notwendige Passersatzpapier lag laut Landesamt für Asyl und Rückführungen inzwischen vor. A. darf lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen.

Im Irak ist der 43-Jährige auf freiem Fuß

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Eine Entlassung aus der Haft zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands hatte die Behörde aber abgelehnt.

In seinem Heimatland wird der 43-Jährige das Flugzeug als freier Mann verlassen. A. hatte Moshammer im Januar 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte den damals 25-Jährigen mit nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. (dpa)