Der stark alkoholisierte Mann räumte die Tat ein, zeigte aber keine Einsicht. Nun ermittelt die Bundespolizei.
Frau in NRW belästigtMann onaniert in Zug neben 17-Jähriger – Bundespolizei ermittelt
Die Bundespolizei in Essen ermittelt gegen einen 34-jährigen Mann wegen exhibitionistischer Handlungen. Der bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getretene Oberhausener soll am Dienstagabend (1. Oktober) in der S3 vor einer Reisenden onaniert haben, so schildern es Zeugen.
Gegen 23:10 Uhr setzte der Zugbegleiter der S3 (Oberhausen - Hattingen (Ruhr) Mitte) die Bundespolizei in Essen über den Vorfall in Kenntnis. Demnach soll sich der Mann in der S-Bahn in einer Sitzgruppe neben einer 17-jährigen Reisenden befunden haben. Nachdem ein Schaffner die Fahrkarten der beiden Personen kontrolliert hatte, soll die Minderjährige aufgrund hohen Temperaturen im Zug ihre Jacke ausgezogen haben.
Im Zug onaniert - Bundespolizei ermittelt gegen 34-Jährigen
Kurz habe sie bemerkt, wie der ihr unbekannte Mann in seine Hose griff und sein Glied herausholte. Laut Polizeibericht habe er dann begonnen, „an seinem Glied zu manipulieren, während er sie dabei anstarrte“. Daraufhin setzte die junge Frau laut Polizei sowohl ihren Freund telefonisch, als auch den Zugbegleiter vor Ort über den Sachverhalt in Kenntnis. Der 56-jährige Bahnmitarbeiter alarmierte daraufhin die Bundespolizei.
Die Beamten befragten sowohl die 17-Jährige als auch den Tatverdächtigen im Essener Hauptbahnhof zum Tatablauf. Der Mann habe die Tat eingeräumt, jedoch keinerlei Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen gezeigt, heißt es im Polizeibericht.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,24 Promille. Ermittlungen zeigten zudem, dass der 34-Jährige bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten war. Die Bundespolizisten sicherten zudem Videoaufnahmen aus dem Zug und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.
Nachdem die Einsatzkräfte die Mutter der 17-Jährigen aus Hattingen über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt hatten, durfte sie gemeinsam mit ihrem Freund ihren Weg eigenständig fortsetzen. (pst)