Auch zwischen Köln und Leverkusen, Euskirchen und Waldbröl gibt es große Unterschiede bei den Wartezeiten für Kirchenaustritte. Eine Übersicht.
Vergleich für Köln, Region und NRWSo unterschiedlich lang sind die Wartezeiten bei Kirchenaustritten
Kirchenmüde Christen müssen in Nordrhein-Westfalen am längsten am Amtsgericht Neuss auf einen Austrittstermin warten. Mit 3,5 Monaten Wartezeit schlägt die Behörde die Wartezeiten an allen anderen Amtsgerichten des bevölkerungsreichsten Bundeslands.
Das geht aus einer Auflistung hervor, die NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) für die Rechtsausschusssitzung am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag zusammengestellt hat. Mit drei Monaten Wartezeit folgen die Amtsgerichte in Duisburg, Geldern, Moers, Velbert, Lünen, Gronau, Aachen, Jülich, Waldbröl, Leverkusen und Essen.
Kirchenaustritte: Sehr unterschiedliche Wartezeiten in NRW
Regelmäßig gebe es aber Möglichkeiten, auf noch nicht belegte oder stornierte Termine kurzfristig aufzuspringen, ergänzte der Justizminister. Gar keine Wartezeit auf die Chance zum Kirchenaustritt gibt es demnach an den Amtsgerichten Duisburg-Hamborn, Werl, Lübbecke, Minden, Herne, Hagen, Lüdenscheid, Schwelm, Wetter, Lennestadt, Wipperfürth, Brakel, Delbrück, Höxter und Lippstadt. Dazwischen gibt es Dutzende Amtsgerichte mit Wartezeiten ganz unterschiedlicher Dauer.
Wie die Auflistung ergibt, ist auch die Personalausstattung für Kirchenaustritte höchst unterschiedlich: Sie reicht von jeweils nur einer Person an den Amtsgerichten Euskirchen, Königswinter, Jülich, Olpe und Rahden bis zu einem Spitzenwert von 29 mit Kirchenaustritten befassten Mitarbeitern am Amtsgericht Ibbenbüren. Trotzdem ist für das Amtsgericht in der münsterländischen Mittelstadt mindestens ein Monat Wartezeit angezeigt.
Drei Menschen kümmern sich in Köln um Kirchenaustritte
Nordrhein-Westfalens einzige Millionen-Einwohner-Stadt Köln hält drei Personen vor, damit Christen der Kirche amtlich adieu sagen können, die Landeshauptstadt Düsseldorf acht Beschäftigte. Am Amtsgericht in der Nachbarstadt Neuss - mit der Spitzenwartezeit von 3,5 Monaten - sind zwei Beschäftigte zuständig.
Allein aus der Kopfzahl ließen sich allerdings noch nicht die damit verbundenen Arbeitskraftanteile herleiten, schränkte der Justizminister ein. Teilweise seien auch Bedienstete für den Vertretungsfall nicht in der Tabelle enthalten. Mit Blick auf die regionalen Besonderheiten und unterschiedliche Bedarfszahlen lasse sich eine landesweit einheitliche Wartezeit jedenfalls nicht erreichen, erklärte Limbach.
Dass es zu abweichenden Bearbeitungszeiten komme, führe nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2008 geklärt, dass das formalisierte Verfahren zum Kirchenaustritt „insgesamt verfassungskonform ist“. Das umfasse ausdrücklich auch die Vorgabe, wonach der Kirchenaustritt beim Amtsgericht am Wohnsitz zu erklären sei. (dpa)